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Reisepass Ausstellung Express

Die Ausstellung eines Expresspasses muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.

Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich unterschreiben.

Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit.

Für Vielreisende kann ein Expressreisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Hier können Sie prüfen, ob sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung eines Expresspasses muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.

Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich unterschreiben.

Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit.

Für Vielreisende kann ein Expressreisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Hier können Sie prüfen, ob sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Ansprechpersonen
Frau Annabell Allermann
021
05193 93-333
05193 93-390
Frau Svenja Allermann
021
05193 93-333
05193 93-390
Herr Lennard Ditsch
021
05193 93-333
05193 93-390
Frau Carmen Groenig
023
05193 93-333
05193 93-390
Frau Ann-Sophie Knauf
021
05193 93-333
05193 93-390
Welche Gebühren fallen an?
Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 124,00 Euro
Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 102,00 Euro
Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 91,50 Euro
Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 69,50 Euro
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ort auswählen
Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Adresse

Schulstraße 3

29640 Schneverdingen

Öffnungszeiten
Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr