Reisepass Ausstellung Express
Die Ausstellung eines Expresspasses muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.
Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich unterschreiben.
Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit.
Für Vielreisende kann ein Expressreisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Hier können Sie prüfen, ob sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen.
Die Ausstellung eines Expresspasses muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.
Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder sollten, sobald sie ihren Nachnamen schreiben können, persönlich unterschreiben.
Die Besonderheit liegt ausschließlich in der verkürzten Lieferzeit.
Für Vielreisende kann ein Expressreisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Hier können Sie prüfen, ob sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Gebühr: 124,00 Euro
Gebühr: 102,00 Euro
Gebühr: 91,50 Euro
Gebühr: 69,50 Euro
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
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Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr