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Frühförderung behinderter Kinder

Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.

 

Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Auskünfte erteilt das jeweilige Beratungs- und Früherkennungsteam, die interdisziplinäre Frühförderstelle, die heilpädagogische Frühförderstelle oder die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover als örtliche Träger der Sozialhilfe.

 

 

Ansprechpersonen
Telefonzentrale Gesundheitsamt
05162 970-0
Welche Gebühren fallen an?

Die Leistung ist für die Kinder kostenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen, insbesondere bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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Landkreis Heidekreis - Fachbereich Gesundheit
Adresse

Dierkingstraße 19

29664 Walsrode