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Wahlrechtsbescheinigung

Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen. Hierzu gehört u. a., dass die eingereichten Wahlvorschläge auch Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten müssen (sog. "Unterstützungsunterschriften"). Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben. Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.

Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.

Nach Unterzeichnung des Formblattes wird das Wahlrecht vom Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).

Leistungsbeschreibung

Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen. Hierzu gehört u. a., dass die eingereichten Wahlvorschläge auch Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten müssen (sog. "Unterstützungsunterschriften"). Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben. Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.

Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.

Nach Unterzeichnung des Formblattes wird das Wahlrecht vom Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Ansprechpersonen
FB II Bürgerbüro
021
05193 93-333
05193 93-390
Voraussetzungen
  • Die eingereichten Wahlvorschläge müssen Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten(sog. "Unterstützungsunterschriften").
    • Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben.
  • Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.
  • Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Adresse

Schulstraße 3

29640 Schneverdingen

Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Rathauses

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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweise:

Bürgerbüro (nur mit Terminvereinbarung)

Stadtkasse (Montag bis Mittwoch nachmittags geschlossen)

Sozialamt - Front Office
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr