Veranstaltung: Anzeige
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Ansprechpersonen
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist: 1 Woche
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
Gewerbeordnung (GewO)Gaststättengesetz (GastG)
Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Ort auswählen
Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Adresse
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Öffnungszeiten
Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr
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Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr