Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Zuständig im Landkreis Heidekreis ist die Abfallwirtschaft Heidekreis. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Winsener Straße 17
29614 Soltau
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Telefonzeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Tel. 0800 11 238 11