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Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

Die zuständige Stelle bietet Beratung zur umweltgerechten Entsorgung und Vermeidung unnötiger Abfälle an.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetriebe, die Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie die kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am Wohnsitz den Müll entsorgen.

Ansprechpersonen
Herr Thomas Heinecke
Kundenberater
05191 92812-12
05191 92812-26
Service-Center AHK
(Anruf aus allen inländischen Netzen kostenfrei)
0800 112-3811
Ergänzung zu An wen muss ich mich wenden?

Zuständig im Landkreis Heidekreis ist die Abfallwirtschaft Heidekreis. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Unterstützende Institutionen

Verbraucherzentrale Niedersachsen

Verbraucherzentrale Niedersachsen
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ort auswählen
Abfallwirtschaft Heidekreis - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse

Winsener Straße 17

29614 Soltau

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:30 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Telefonzeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Tel. 0800 11 238 11