Lärmbelästigung durch Nachbarn
Bäume und Sträucher, Abstände und Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, dass aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird.
Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen, die man erfahren kann.In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zum Nachbarschaftsgesetz.
Bei Streitigkeiten kann mit dem von der Stadt Schneverdingen beauftragten Schiedsmann Kontakt aufgenommen werden. Er wird versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten zu erzielen.
Bäume und Sträucher, Abstände und Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, dass aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird.
Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen, die man erfahren kann.In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zum Nachbarschaftsgesetz.
Bei Streitigkeiten kann mit dem von der Stadt Schneverdingen beauftragten Schiedsmann Kontakt aufgenommen werden. Er wird versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten zu erzielen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Niedersächsisches Justizministerium
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr