Heidekreis Logo

Bau von Wasserversorgungsanlagen Genehmigung

Der Bau von Wasserversorgungsanlagen bedarf einer Genehmigung/Anzeige. Gleiches gilt für den Betrieb und die Änderung von Aufbereitungsanlagen und Hochbehältern.

Die Genehmigung darf nur versagt oder unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Region Hannover.

Ansprechpersonen
Frau J. Staab
05191 970-693
05191 970-99693
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung erlischt, wenn mit dem Bau nicht binnen 2 Jahren begonnen und die Maßnahme nicht innerhalb von 5 Jahren seit Bekanntgabe der Genehmigung abgeschlossen ist. Die Fristen können verlängert werden; die Verlängerung kann mit neuen Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Was sollte ich noch wissen?

Es sind die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) zu den hygienischen Anforderungen und ggf. die Hinweise des Umweltbundesamtes zu Hausbrunnen zu beachten.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
Hinweise des Umweltbundesamtes zu gesundem Trinkwasser aus Hausbrunnen
Unterstützende Institutionen

Gesundheitsamt

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall
Adresse

Harburger Straße 2

29614 Soltau

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr