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Kreiselternrat

Grundsätzliches zum Kreiselternrat (KER)
Der KER beruht auf § 97 (1) Nds. Schulgesetz (NSchG). Die Schulelternräte aller im Kreisgebiet befindlichen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, an denen die Schulpflicht erfüllt werden kann, wählen die Mitglieder des KER. Jeder Schulelternrat wählt je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied. Würde durch diese Wahlen der Kreiselternrat mehr als 28 Mitglieder bekommen, wählt jeder Schulelternrat für Schulformen mit mehr als drei Schulen, zwei gleichberechtigte Delegierte für die Wahlversammlung, die dann den KER getrennt nach Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sonderschulen und berufsbildenden Schulen wählen.

Aufgaben
Der Kreiselternrat erörtert alle Fragen, die für die Schulen des Kreises von besonderer Bedeutung sind, und trägt Probleme dem Schulträger vor. Der Schulträger und die zuständige Schulbehörde haben ihm die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. Angelegenheiten des KER können vor allem sein

  • Fragen zur Schulentwicklungsplanung im Kreis
  • Ausstattung der Schulen, Umbau / Bau von Schulen und Turnhallen
  • Ausgestaltung der Schulhöfe
  • Bereitstellung der Mittel für die Arbeit der Elternvertretungen (§ 100 NSchG)
  • Schülerbeförderung / Schulwegsicherheit
  • Unterstützung der Arbeit der Schulelternräte
  • Information über seine Arbeit an die Schulelternräte.

Der KER schlägt die Elternvertreter im Kreisschulausschuss vor (§ 110 NSchG).

Bei seiner Arbeit hat der KER, sein Vorstand sowie die/der Vorsitzende stets darauf zu achten, parteipolitische Neutralität zu wahren.

Der KER hält seine Sitzungen nach Bedarf aber mindestens vierteljährlich. Die Sitzungen sind in der Regel nicht öffentlich.

Vorsitzender des Kreiselternrates
Herr Alexander Dallmann
E-Mail: KER-Heidekreis@web.de

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Wir beantworten gerne Ihre Fragen und freuen uns über jede Zuschrift. 

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Namen und Anschriften des Vorstandes
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Geschäftsordnung des KER
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 Erfahrene Elternvertretende verfassen Broschüre

Hilfestellung bei der Elternarbeit

Mitarbeit der Eltern in der Schule hat viele Facetten. Bei wichtigen Entscheidungen können und müssen sie mitwirken. Eltern haben damit die Chance, die Schule gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern in den verschiedenen Schulgremien zu gestalten. Den Leitfaden des Landeselternrates zur Elternarbeit an den niedersächsischen Schulen, der von erfahrenen Elternvertretenden geschrieben wurde, steht nachfolgend zum Herunterladen bereit. Dieser soll Hilfestellungen bei der Elternarbeit geben.

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Elternarbeit an niedersächsischen Schulen
(pdf / 0.38 MB)
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Weitere unterstützende Dokumente:

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Niedersächsisches Schulgesetz - Lesefassung
(pdf / 0.51 MB)
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Elternwahlordnung
(pdf / 0.04 MB)
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Muster-Geschäftsordnung eines Schulelternrates
(pdf / 0.03 MB)
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Muster-Einladung zum Elternabend
(pdf / 0.05 MB)
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