Zivilschutz im Heidekreis
Was ist Zivilschutz?
Der Zivilschutz ist Teil der Zivilen Verteidigung. Er soll die Bevölkerung und wichtige zivile Einrichtungen durch nicht-militärische Maßnahmen vor besonderen Gefahren im Verteidigungsfall schützen und die Folgen von Kriegseinwirkungen möglichst begrenzen. Dazu gehören unter anderem
- Warnung der Bevölkerung
- Selbstschutz und Vorsorge
- Schutzmaßnahmen für wichtige Einrichtungen
- Schutz von Gesundheit und Kulturgut
Zivilschutz funktioniert nur gemeinsam. Bund, Land, Landkreis, kreisangehörige Kommunen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Technisches Hilfswerk (THW) und weitere Stellen arbeiten dabei eng zusammen und bereiten sich auf besondere Gefahrenlagen vor.
Zivilschutz und Katastrophenschutz
Zivilschutz und Katastrophenschutz sind zwei unterschiedliche Säulen des Bevölkerungsschutzes, jedoch eng miteinander verbunden. Im Zivilschutz werden auch die vorhandenen Strukturen des Katastrophenschutzes genutzt. Dafür können diese ergänzend ausgestattet und ausgebildet werden.
Zivilschutz ist Vorsorge
Zivilschutz beginnt nicht erst im Ernstfall. Eine gute Vorbereitung schafft die Voraussetzungen dafür, dass Behörden, Einsatzkräfte und Bevölkerung auch bei außergewöhnlichen und länger andauernden Gefahrenlagen handlungsfähig bleiben.
Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über Warnungen, Notfallvorsorge und richtiges Verhalten in Krisensituationen.
Wie sind die gesetzlichen Vorgaben?
Die rechtliche Grundlage für den Zivilschutz bildet das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) des Bundes. Zum Zivilschutz gehören nach § 1 ZSKG insbesondere
- der Selbstschutz,
- die Warnung der Bevölkerung,
- der Schutzbau,
- die Aufenthaltsregelung
- der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11,
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
- Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.
