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Anträge können bis 31. Oktober bei der NBank gestellt werden

Weitere Hochwasserhilfe durch das Land Niedersachsen 

Nachdem das Land Niedersachsen bereits im Januar eine Hochwasser-Soforthilfe für Privatpersonen gestartet hatte, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten waren, legt das Land nun eine neue Hochwasserhilfe auf. 

Nunmehr können vom Weihnachts-Hochwasser Betroffene auch Unterstützungsleistungen für Beschädigungen an privaten Wohngebäuden und Brücken sowie Hausrat beantragen. Eine entsprechende Förderrichtlinie trat im Juni 2024 in Kraft.

Anträge können jetzt bis zum 31. Oktober dieses Jahres ausschließlich bei der N-Bank gestellt werden. Die Antragstellung und die Einreichung der erforderlichen Nachweise erfolgen online über das Kundenportal der N-Bank unter www.nbank.de. Neben der Förderrichtlinie sind dort auch alle Informationen abrufbar, wer und was und in welchem Umfang gefördert wird.