Hochwasser / Hochwasserschutz
Deiche im Heidekreis
Deichverbände
Der Hochwasserschutz obliegt in Niedersachsen Deichverbänden (Wasser- und Bodenverbänden) oder den Gemeinden. Die Erhaltung der Hochwasserdeiche ist Aufgabe der Deichverbände und umfasst die Unterhaltung der Deiche und den Deichbau. An der Spitze des Verbandes steht der Vorstand mit einer Vorsteherin beziehungsweise mit einem Vorsteher. Im Rahmen der Rechtsaufsicht kontrollieren die Landkreise, ob das geltende Recht eingehalten wird.
Deichverbände Hodenhagen, Eilte und Leinetal
Die Deichverbände Hodenhagen, Eilte und Leinetal wurden aufgrund des Urteils vom Bundesverwaltungsgerichts vom 27.04.2023 (Az. 10 C 1.23) für nichtig erklärt, da sie nicht rechtswirksam gegründet wurden. Die öffentliche Bekanntmachung über die Konsequenzen des Bundesverwaltungsgerichtsurteils für die Deichverbände können Sie dem Amtsblatt 22/2024 entnehmen.
Die Neugründung der Deichverbände erfolgt von Amts wegen. Die Vorbereitung umfasst das Erstellen der Errichtungsunterlagen sowie die Bekanntmachung des Termins zur Anhörung der Beteiligten. Die Unterlagen müssen öffentlich für mindestens einen Monat ausgelegt werden. Diese werden im Amtsblatt des Heidekreises veröffentlicht und auch an dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Eine erste Informationsveranstaltung zur Neugründung der Deichverbände Hodenhagen, Eilte und Leinetal fand am 13. Februar 2025 statt.

Aktuelle Sachstandsmitteilung – 24. November 2025
Derzeit wird an der Neugründung der Deichverbände Hodenhagen, Eilte und Leinetal gearbeitet. Für das förmliche Verfahren sind sogenannte Errichtungsunterlagen zu erstellen. Grundlage hierfür ist eine klare und eindeutige Festlegung der deichgeschützten Verbandsgebiete. Nur durch eine exakte Abgrenzung kann das geschützte Gebiet zuverlässig dargestellt und können die bevorteilten Mitglieder*innen korrekt ermittelt werden.
Die bislang bestehenden Verbandsgrenzen beruhen auf älteren Festlegungen und entsprechen nicht mehr dem heute fachlich gesicherten deichgeschützten Gebiet. Daher wurde das Planungsbüro Stadt–Land–Fluss beauftragt, die Verbandsgebiete anhand aktueller Daten und nach neuesten fachlichen Maßstäben neu zu berechnen.
Dieser Prozess ist komplex und zeitintensiv und befindet sich weiterhin in Bearbeitung. Der ursprünglich angestrebte Zeitplan verschiebt sich daher. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Neugründung voraussichtlich im Jahr 2026 erfolgen kann.
Parallel bereitet die Kreisverwaltung die weiteren notwendigen Unterlagen für das Errichtungsverfahren vor, sodass nach Abschluss der Gebietsfestlegung unmittelbar in die nächsten Schritte der Neugründung eingestiegen werden kann.