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Hochwasser / Hochwasserschutz

Deiche im Heidekreis

Deichverbände
Der Hochwasserschutz obliegt in Niedersachsen Deichverbänden (Wasser- und Bodenverbänden) oder den Gemeinden. Die Erhaltung der Hochwasserdeiche ist Aufgabe der Deichverbände und umfasst die Unterhaltung der Deiche und den Deichbau. An der Spitze des Verbandes steht der Vorstand mit einer Vorsteherin beziehungsweise mit einem Vorsteher. Im Rahmen der Rechtsaufsicht kontrollieren die Landkreise, ob das geltende Recht eingehalten wird.

Deichgebiete

Neugründung von Deichverbänden

Um mit dem Prozess der Neugründung der Deichverbände beginnen zu können, ist es notwendig, dass die deichgeschützten Verbandsgebiete hinreichend konkret und eindeutig feststehen. Nur so kann das deichgeschützte Gebiet exakt dargestellt und die bevorteilten Mitglieder ermittelt werden.  

Die bisherigen Verbandsgrenzen beruhen auf älteren Festlegungen und entsprechen nicht mehr dem tatsächlich deichgeschützten Gebiet. Nach den heute vorliegenden fachlichen Erkenntnissen ist eine Anpassung demnach erforderlich. Aus diesem Grunde wurde das Planungsbüro Stadt-Land-Fluss beauftragt, die Verbandsgebiete anhand aktueller Daten und nach neuesten Maßstäben neu zu berechnen.

Die in diesem Verfahren neu ermittelten deichgeschützten Gebiete wurden in Verordnungen des Landkreises Heidekreis gemäß § 9 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes festgelegt und am 13. März 2026 vom Kreistag beschlossen.

Die Verordnungen zu den deichgeschützten Gebieten finden Sie in folgenden Amtsblättern des Landkreises Heidekreis:

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Amtsblatt 05/2026
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises
- Verordnung über die Festlegung des deichgeschützten Gebietes des Deichverbandes Leinetal

Veröffentlicht am 31.03.2026 
(pdf / 11.87 MB)
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Amtsblatt 06/2026
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises
- Verordnung über die Festlegung des deichgeschützten Gebietes des Deichverbandes Hodenhagen

Veröffentlicht am 01.04.2026
(pdf / 3.29 MB)
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Amtsblatt 07/2026
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises
- Verordnung über die Festlegung des 
deichgeschützten Gebietes des Deichverbandes Eilte

Veröffentlicht am 08.04.2026
(pdf / 2.85 MB)
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Errichtung des Deichverbands Eilte für die deichgeschützten Gebiete der Gemarkung Eilte und Ahlden des Flecken Ahlden (Aller) im Landkreis Heidekreis, Bundesland Niedersachsen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 Wasserverbandsgesetz (WVG) vom 12.02.1991 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 14 Abs. 1 WVG

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Unterlagen zur Gründung
des Deichverbands Eilte
(pdf / 0.1 MB)
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Satzung
zur Errichtung des Deichverbands Eilte
(pdf / 0.27 MB)
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Karte Verbandsgebiet
Errichtung des Deichverbands Eilte
(pdf / 2.8 MB)
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Erläuterungsbericht
zur Errichtung des Deichverbands Eilte
(pdf / 0.14 MB)
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Liste der Beteiligten
zur Errichtung des Deichverbands Eilte
(pdf / 0.13 MB)
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Angaben zum Plan des Unternehmen
Errichtung des Deichverbands Eilte
(pdf / 0.88 MB)
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Deichverbände Hodenhagen, Eilte und Leinetal

Die Deichverbände Hodenhagen, Eilte und Leinetal wurden aufgrund des Urteils vom Bundesverwaltungsgerichts vom 27.04.2023 (Az. 10 C 1.23) für nichtig erklärt, da sie nicht rechtswirksam gegründet wurden. Die öffentliche Bekanntmachung über die Konsequenzen des Bundesverwaltungsgerichtsurteils für die Deichverbände können Sie dem Amtsblatt 22/2024 entnehmen.

Die Neugründung der Deichverbände erfolgt von Amts wegen. Die Vorbereitung umfasst das Erstellen der Errichtungsunterlagen sowie die Bekanntmachung des Termins zur Anhörung der Beteiligten. Die Unterlagen müssen öffentlich für mindestens einen Monat ausgelegt werden. Diese werden im Amtsblatt des Heidekreises veröffentlicht und auch an dieser Seite zur Verfügung gestellt.

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Amtsblatt 22/2024 des Heidekreises
Veröffentlicht am 13.12.2024
(pdf / 0.06 MB)
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Eine erste Informationsveranstaltung zur Neugründung der Deichverbände Hodenhagen, Eilte und Leinetal fand am 13. Februar 2025 statt. 

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Inhalte zur Informationsveranstaltung Neugründung der Deichverbände Hodenhagen, Eilte und Leinetal
(pdf / 0.06 MB)
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Ergebnis des Eilantrages sowie der Klage gegen die Bestellung eines Liquidators (Deichverband Hodenhagen) 
(pdf / 0.02 MB)
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Deich in Norddrebber

Sachstandsmitteilung vom 24. November 2025

Derzeit wird an der Neugründung der Deichverbände Hodenhagen, Eilte und Leinetal gearbeitet. Für das förmliche Verfahren sind sogenannte Errichtungsunterlagen zu erstellen. Grundlage hierfür ist eine klare und eindeutige Festlegung der deichgeschützten Verbandsgebiete. Nur durch eine exakte Abgrenzung kann das geschützte Gebiet zuverlässig dargestellt und können die bevorteilten Mitglieder*innen korrekt ermittelt werden.

Die bislang bestehenden Verbandsgrenzen beruhen auf älteren Festlegungen und entsprechen nicht mehr dem heute fachlich gesicherten deichgeschützten Gebiet. Daher wurde das Planungsbüro Stadt–Land–Fluss beauftragt, die Verbandsgebiete anhand aktueller Daten und nach neuesten fachlichen Maßstäben neu zu berechnen.

Dieser Prozess ist komplex und zeitintensiv und befindet sich weiterhin in Bearbeitung. Der ursprünglich angestrebte Zeitplan verschiebt sich daher. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Neugründung voraussichtlich im Jahr 2026 erfolgen kann.

Parallel bereitet die Kreisverwaltung die weiteren notwendigen Unterlagen für das Errichtungsverfahren vor, sodass nach Abschluss der Gebietsfestlegung unmittelbar in die nächsten Schritte der Neugründung eingestiegen werden kann.