Deiche
Deichverbände
Der Hochwasserschutz obliegt in Niedersachsen Deichverbänden (Wasser- und Bodenverbänden) oder den Gemeinden. Die Erhaltung der Hochwasserdeiche ist Aufgabe der Deichverbände und umfasst die Unterhaltung der Deiche und den Deichbau. An der Spitze des Verbandes steht der Vorstand mit einer Vorsteherin beziehungsweise mit einem Vorsteher. Im Rahmen der Rechtsaufsicht kontrollieren die Landkreise, ob das geltende Recht eingehalten wird.
Die Deichverbände Hodenhagen, Eilte und Leinetal wurden aufgrund des Urteils vom Bundesverwaltungsgerichts vom 27.04.2023 (Az. 10 C 1.23) für nichtig erklärt, da sie nicht rechtswirksam gegründet wurden. Die öffentliche Bekanntmachung über die Konsequenzen des Bundesverwaltungsgerichtsurteils für die Deichverbände können Sie dem Amtsblatt 22/2024 entnehmen.
Die Neugründung der Deichverbände erfolgt von Amts wegen. Die Vorbereitung umfasst das Erstellen der Errichtungsunterlagen sowie die Bekanntmachung des Termins zur Anhörung der Beteiligten. Die Unterlagen müssen öffentlich für mindestens einen Monat ausgelegt werden. Diese werden im Amtsblatt des Heidekreises veröffentlicht und auch an dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Eine erste Informationsveranstaltung zur Neugründung der Deichverbände Hodenhagen, Eilte und Leinetal fand am 13. Februar 2025 statt.
