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Schutz der Bevölkerung und der Tiere 
vor gesundheitlichen Schäden und Gefahren

Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist fast ausschließlich im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises tätig und erbringt Leistungen, die dem Schutz und Wohlbefinden der Tiere und der Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen dienen. Ein weiteres großes Aufgabengebiet ist der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden durch die Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachung.
 

Zu den Aufgaben gehören auch die professionelle Bekämpfung und Prophylaxe anzeigepflichtiger Tierseuchen, der Schutz der landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhalter vor wirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen, das Erhalten und Aufbauen gesunder Nutz- und Zuchttierbestände, der Schutz des Menschen vor übertragbaren Tierseuchen, das Aufrechterhalten eines freien Viehhandels sowie die Organisation der ordnungsgemäßen Tierkörperbeseitigung.

Die Beschäftigten des Fachbereiches Veterinärwesen und Verbraucherschutz sind in diesem Gebäude untergebracht.

Anschrift: Quintusstraße 1, 29683 Bad Fallingbostel, gleich neben dem Kreishaus, Vogteistraße 19.

Verwaltungsgebäude Veterinär

Wichtige Informationen

  • Herbst 2023 - Vogel-Grippe
    Um auch einen zukünftigen Seucheneintrag (Geflügelpest) in die Bestände und somit eine weitere Aufstallungsanordnung zu verhindern, appelliert der Heidekreis an alle Geflügelbetriebe, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent zu befolgen und anzuwenden. Hier finden Sie Links.
    Und hier gibt es Info-Blätter.
    Informationen zur Erkrankung, zur Risikobewertung und zu Ausbruchsnachweisen und einiges mehr werden auf der Internetseite des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) zur Verfügung gestellt. Sie können die Infos dort abholen.
     
  • 17.12.2021 - Es gibt ein Virus bei Rindern.
    Das Virus heißt: Bovinen Virus-Diarrhoe.
    Die kurze Form ist: BVDV.
    Es wurde ein Impfverbot gegen die Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVDV) bei Rindern angeordnet.
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Allgemeinverfügung BVDV
Hinweis: Anzeigepflicht: Jeder Verdacht der Erkrankung auf BVD ist dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz unverzüglich anzuzeigen (§ 4 Tiergesundheitsgesetz).
(pdf / 0.31 MB)
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  • Equinen Virus Arteritis