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Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz Minderjähriger vor Lachgas

Der Heidekreis hat ein neues Gesetz.@Das Gesetz sagt:@Man darf kein Lachgas an Personen unter 18 Jahren verkaufen.@Und man darf es nicht an Personen unter 18 Jahren weitergeben.@Sie halten sich nicht an das Gesetz?@Dann müssen Sie bis zu 5.000 Euro bezahlen.@Mehr Infos dazu finden Sie im Amts-Blatt Nr. 15/2024.