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Ausschreibung des Kehrbezirkes XIII mit Sitz in Wietzendorf

Im Landkreis Heidekreis ist zum 01.01.2026 für den Kehrbezirk XIII mit Sitz in Wietzendorf

eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)

zu bestellen.

Die Bestellung erfolgt gem. § 10 Abs. 1 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) längstens für die Dauer von 7 Jahren. Die Altersgrenze für die ausgeschriebene Tätigkeit liegt bei 67 Jahren.

Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.  

Bewerberinnen und Bewerber müssen

  • über die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die selbständige Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks verfügen (§ 9a Abs. 1 SchfHwG),
  • gesundheitlich zur Wahrnehmung der Aufgaben im Schornsteinfegerhandwerk geeignet sein,  
  • über die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen,  
  • über die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und  
  • für die Aufgabenerfüllung persönlich und fachlich geeignet sein.

Mit der schriftlichen Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift, die Telefonnummer und, soweit vorhanden, die elektronischen Kontaktdaten enthält, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang,  

2. Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle,

3. Zeugnisse (mit Benotung) über die Gesellen- und Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, dem EWR oder der Schweiz erworben haben, haben diese durch nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegende Unterlagen und Bescheinigungen zu belegen,  

4. Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten aus denen die Dauer der jeweiligen Tätigkeit (Beginn und Ende) hervorgeht,

5. Bei der Bewerbung einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers um einen anderen Kehrbezirk eine schriftliche Erklärung darüber, dass für den Fall einer Bestellung die Aufhebung der bisherigen Bestellung beantragt wird,

6. einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, (Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den EWR oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus eine Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates darüber vorzulegen, dass Ihnen die Ausübung des Gewerbes nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist. Werden die vor-genannten Unterlagen im Herkunftsstaat nicht ausgestellt, können sie durch eine Bescheinigung über die Abgabe einer Versicherung an Eides statt oder in Staaten, in denen es eine solche nicht gibt, durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden, die die Bewerberin oder der Bewerber im Herkunftsstaat vor einer zuständigen Behörde, einem Notar oder einer entsprechend bevollmächtigten Berufsorganisation abgegeben hat),  

7. die schriftliche Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen die Bewerberin oder den Bewerber strafrechtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Straf-verfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist,

8. die schriftliche Erklärung über die gesundheitliche Eignung für die Wahrnehmung der Aufgaben einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers,  

9. ein aktuelles Führungszeugnis (Belegart O, zur Vorlage bei einer Behörde),

10. Nachweise über Zusatzqualifikationen, z.. Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhand-werk, Betriebswirtin oder –wirt des Handwerks, Gebäudeenergieberaterin oder –berater oder abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (jeweils mit Noten),

11. Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort- und Weiterbildungen in den letzten 7 Jahren vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung,

12. Erklärung, dass die Bewerberin oder der Bewerber in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und insbesondere keine Verbindlichkeiten gegenüber dem zuständigen Finanzamt, der Deutschen Rentenversicherung, der Bayerischen Versorgungskammer, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse bestehen,

13. Inhaberinnen/Inhaber eines Kehrbezirks haben  

- eine Erklärung vorzulegen, dass die Bestellung in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung dieser Ausschreibung nicht nach § 11 Abs. 1 oder 2 SchfG oder § 12 Abs. 1 Nr. 2 SchfHwG aufgehoben worden ist und
- eine Erklärung vorzulegen, ob und ggf. welche Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG in den letzten 10 Jahren ergriffen oder eingeleitet worden sind.

Optional kann zusätzlich der Nachweis einer hauptberuflichen Tätigkeit in einem nach DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifizierten Betrieb bis zum 31.12.2020 und in einem nach ZDH-ZERT zertifizierten Betrieb mit dem Gütesiegel "Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks" oder einer vergleichbaren Einzelzertifizierung ab dem 01.01.2021 (maßgeblich sind die letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk) erbracht werden.

Alle angeführten Unterlagen können als einfache Kopie eingereicht werden; die Bestellungsbehörde behält sich vor, Originale oder beglaubigte Kopien anzufordern. Bei ihrer Vorlage dürfen die Unterlagen und Erklärungen mit Ausnahme der Nrn. 2 bis 4, 10 und 11 nicht älter als 3 Monate sein. Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

In der Bewerbung ist eindeutig anzugeben, auf welchen Kehrbezirk sie gerichtet ist. Die Bewerberauswahl erfolgt für jeden einzelnen Kehrbezirk gesondert unter Berücksichtigung der auf diesen Kehrbezirk gerichteten Bewerbungen.  

Im Falle einer Bestellung entstehen Kosten nach dem Nds. Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Nds. Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO).

Bewerbungen sind bis einschließlich 06.08.2025 zur richten an:  

Landkreis Heidekreis 
Fachbereich 03 – Ordnung
Vogteistraße 19 
29683 Bad Fallingbostel

Weitere Informationen erteilt: Herr Winkelmann, Tel.: 05162 970-307, Fax: 05162 970-99307, E-Mail: m.winkelmann@heidekreis.de  

Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs beim Landkreis Heidekreis.

Verspätet eingehende Bewerbungen werden ohne weitere Prüfung zurückgewiesen.

Bad Fallingbostel, den 02.07.2025

Kehrbezirk XIII - Sitz Wietzendorf

Soltau: 
Abelbecker Weg, Am Hang, Am Husselbeck, Am Mönchenberg, Am Hegt, An der Bundesstr. Betenbarg, Celler Straße, Drülloh, Hasenheide, Moider Mühlenweg, Sonnenberg, Strihnbarg, Tiegener Busch, Tiegener Straße,Up de Linden, Querland, Vor dem Wietzenbruch, Wietzendor-fer Straße, Wehrkamp, Weiherweg, Wischengrund.

OT Bassel, OT Breck, OT Emmingen, OT Harber Moor, OT Hebenbrock, OT Hof Abelbeck, OT Hötzingen, OT Imbrock,  OT Hof Willenbockel, OT Moide, OT Penzhorn, OT Stübeckshorn, OT Tiegen

Gemeinde Wietzendorf:
Wietzendorf (alle Straßen)

OT Bockel, OT Dehnernbockel, OT Halmern, OT Lehmberg, OT Lührsbockel, OT Marbostel, OT Meinholz, OT Reddingen, OT Reiningen, OT Rodehorst, OT Suroide, OT Suroide-Hexenreihe

Stadt Munster:

Am Holze, Bernsteiner Weg, Breslauer Str., Eragnyweg, Feldmannshof, Grasmoorkamp, Heid-berg, Hinterster Berg, Im Feeth, Kolberger Weg,  Königsberger Str., Krusengarten,  Kummer-landweg, Marienburger Str., Mitschurinskweg, Radcliffweg, Regenfeld, Roggenkamp, Wolfsloh.

OT Alvern
OT Ilster
OT Töpingen