Bekanntmachung der Gemeinde Wietzendorf über die Neuausweisung des Naturschutzgebietes „Großes Moor bei Becklingen“
Neuausweisung des Naturschutzgebietes „Großes Moor bei Becklingen“;
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung nebst Anlagen über das Naturschutzgebiet „Großes Moor bei Becklingen“
Der Landkreis Celle beabsichtigt eine Neuausweisung des bestehenden Naturschutzgebietes (NSG) „Großes Moor bei Becklingen“, das mit dem Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiet Nr. 82 „Großes Moor bei Becklingen“ identisch ist. Das geplante NSG liegt im Naturraum Südheide in der naturräumlichen Einheit „Wietzendorfer Bruch- und Moorgebiet“ und befindet sich in der Stadt Bergen im Landkreis Celle sowie in der Gemeinde Wietzendorf im Landkreis Heidekreis ca. 2,5 Kilometer östlich der Ortschaft Becklingen. Das geplante NSG hat eine Größe von ca. 799 ha und ist weitgehend deckungsgleich mit dem bestehenden NSG „Großes Moor bei Becklingen“, das mit Inkrafttreten der neuen NSG-Verordnung außer Kraft treten wird. Die Neuausweisung bezweckt die Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat die Zuständigkeit für die hoheitliche Sicherung der im Landkreis Heidekreis gelegenen Flächen des FFH-Gebietes Nr. 82 „Großes Moor bei Becklingen“ gem. § 32 Abs. 2 NAGBNatSchG dem Landkreis Celle übertragen (Erlass vom 04.03.2019).
Der Entwurf der Verordnung über das NSG „Großes Moor bei Becklingen“ mit den Regelungsinhalten einschließlich der kartenmäßigen Darstellung liegt nebst Begründung in der Zeit vom 08.06. bis zum 07.07.2020 bei der Gemeinde Wietzendorf, Hauptstraße 12, 29649 Wietzendorf, Raum 16, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Wochentage | Uhrzeiten |
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Montag bis Mittwoch | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag | 10.00 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr |
Eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der angegebenen Zeiten ist möglich. Termine können mit der Bauverwaltung der Gemeinde abgestimmt werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass das Rathaus aufgrund der aktuellen Lage für den Publikumsverkehr nicht frei zugänglich ist. Die Einsichtnahme in die ausliegenden Unterlagen ist aber insbesondere nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Telefonnummer 05196 978-0 möglich. Ohne vorherige Terminabsprache ist die Einsichtnahme nur möglich, wenn der zuständige Sachbearbeiter gerade keinen Kundenkontakt hat.
Die Unterlagen liegen darüber hinaus auch beim Landkreis Celle, Naturschutzbehörde, Trift 29, 29221 Celle, Raum 8, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Wochentage | Uhrzeiten |
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Montag und Dienstag | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Mittwoch und Freitag | 08:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 17:00 Uhr |
Im Hinblick auf den Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird jedoch nur den Personen nach vorherigem Klingeln an der Eingangstür Trift 29, 29221 Celle, Einlass gewährt, die in die oben genannten Unterlagen Einsicht nehmen und/oder Bedenken und Anregungen vorbringen möchten. Eine Voranmeldung bzw. Terminvereinbarung ist hierfür nicht notwendig. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen, die nicht in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, ist einzuhalten.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Wietzendorf unter www.wietzendorf.de/bauleitplanung veröffentlicht.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken und Anregungen bei der Gemeinde Wietzendorf oder beim Landkreis Celle vorbringen.
Wietzendorf, den 28.05.2020
Gemeinde Wietzendorf
Der Bürgermeister
L.S.
gez. (Peters)