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Bekanntmachung der Jahresabschlüsse 2018 der Heidekreis-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Bad Fallingbostel, und der Medizinisches Versorgungszentrum am Heidekreis-Klinikum GmbH, Walsrode

Bekanntmachung

Jahresabschluss 2018 der Heidekreis-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Bad Fallingbostel

Gemäß § 34 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der geltenden Fassung werden die Beschlüsse über den Jahresabschluss, die Entlastung der Geschäftsführung, die Verwendung des Jahresgewinns sowie der Bestätigungsvermerk der mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG veröffentlicht:

  1. Beschluss der Gesellschafterversammlung
    Der Jahresabschluss 2018 ist am 19.06.2019 festgestellt worden. Es wurde beschlossen, dass der Jahresgewinn nach Steuern in das Folgejahr vorgetragen wird. Der Geschäftsführung ist für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt worden.
     
  2. Bestätigungsvermerk
    Der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG vom 16.05.2019 schließt mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab: 
    „Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung entsprechen der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung den Rechtsvorschriften. 

    Die Prüfung, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Die geplanten Umsätze wurden um T€ 248 überschritten. Die geplanten Aufwendungen waren um T€ 245 überschritten. 

    Wir weisen darauf hin, dass diese Beurteilung anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplans vorgenommen wurde. Dabei ist es nicht Aufgabe des Wirtschaftsprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. 

    Hinsichtlich bestandsgefährdender Tatsachen verweisen wir dazu auf unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk, Abschnitt „WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT“, der in Abschnitt B. wiedergegeben ist: 

    Wir verweisen auf die Aufgaben in Abschnitt „II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs sowie in Abschnitt „3.2. Risiken der künftigen Entwicklung“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Gesellschaft aufgrund der wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtungen mit der Muttergesellschaft Heidekreis-Klinikum GmbH von deren Fortbestand abhängig ist und dass der Fortbestand der Muttergesellschaft wiederum von der weiteren erfolgreichen Umsetzung der angestrebten Sanierungsmaßnahmen und der auch künftigen Aufrechterhaltung der Finanzierung durch den Gesellschafter der Muttergesellschaft abhängt. Wie in Abschnitt „II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs sowie in Abschnitt „3.2. Risiken der künftigen Entwicklung“ des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.“ 

    Ergänzende Bemerkungen zu der Jahresabschlussprüfung gemäß § 34 EigBetrVO ergeben sich aus der Sicht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis nicht. 
  3. Öffentliche Auslegung 
    Der Jahresabschluss wird vom 05. bis zum 13.08.2019 während der Öffnungszeiten bei dem Landkreis Heidekreis, Bornemannstraße 4, Zimmer 06, 29614 Soltau, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. 

Soltau, den 24. Juli 2019

Landkreis Heidekreis
Der Landrat

Ostermann

Bekanntmachung

Jahresabschluss 2018 der Medizinisches Versorgungszentrum am Heidekreis-Klinikum GmbH, Walsrode

Gemäß § 34 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der geltenden Fassung werden die Beschlüsse über den Jahresabschluss, die Entlastung der Geschäftsführung, die Behandlung des Jahresverlustes sowie der Bestätigungsvermerk der mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG veröffentlicht:

  1. Beschluss der Gesellschafterversammlung 
    Der Jahresabschluss 2018 ist am 19.06.2019 festgestellt worden. Es wurde beschlossen, dass der Jahresfehlbetrag durch die Muttergesellschaft, die Heidekreis-Klinikum GmbH, ausgeglichen wird. Der Geschäftsführung ist für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt worden. 
  2. Bestätigungsvermerk
    Der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG vom 16.05.2019 schließt mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab: 
    „Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung entsprechen der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung den Rechtsvorschriften.

    Hinsichtlich der Prüfung, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, weisen wir darauf hin, dass der geplante Verlust vor Verlustausgleich um T€ 69 unterschritten wurde. Der geringere Verlust ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die geplanten Betriebserträge um rund T€ 103 überschritten wurden. 

    Wir weisen darauf hin, dass diese Beurteilung anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplans vorgenommen wurde. Dabei ist es nicht Aufgabe des Wirtschaftsprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung und die Geschäftspolitik zu beurteilen. 

    Hinsichtlich bestandsgefährdender Tatsachen verweisen wir dazu auf unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk, Abschnitt „WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT“, der in Abschnitt B. wiedergegeben ist: 

    Wir verweisen auf die Aufgaben in Abschnitt „II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs sowie in Abschnitt „3.2. Risiken der künftigen Entwicklung“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der unveränderten finanziellen Unterstützung durch die Muttergesellschaft Heidekreis-Klinikum GmbH abhängig ist und dass der Fortbestand der Muttergesellschaft wiederum von der weiteren erfolgreichen Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen und der  auch künftigen Aufrechterhaltung der Finanzierung durch den Gesellschafter der Muttergesellschaft abhängt. Wie in Abschnitt „II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs sowie in Abschnitt „3.2. Risiken der künftigen Entwicklung“ des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.“ 

    Ergänzende Bemerkungen zu der Jahresabschlussprüfung gemäß § 34 EigBetrVO ergeben sich aus der Sicht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis nicht. 
  3. Öffentliche Auslegung
    Der Jahresabschluss wird vom 05. bis zum 13.08.2019 während der Öffnungszeiten bei dem Landkreis Heidekreis, Bornemannstraße 4, Zimmer 06, 29614 Soltau, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. 

Soltau, den 24. Juli 2019

Landkreis Heidekreis
Der Landrat

Ostermann