Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH für den 380-kV-Ersatzneubau Landesbergen - Mehrum/Nord
Ortsübliche Bekanntmachung der Tennet TSO GmbH:
Kartierungsarbeiten für den 380-kV-Ersatzneubau
Landesbergen - Mehrum/Nord
Durchführung auf dem Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 01.04.2022 bis 30.04.2023
Der Gesetzgeber hat TenneT als Übertragungsnetzbetreiber damit beauftragt, die bestehende 220-kV-Leitung zwischen dem Umspannwerk Landesbergen und dem Umspannwerk Mehrum/Nord durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung zu ersetzen. Das Projekt wird als Freileitung geplant. In den kommenden Monaten werden in den zu untersuchenden Trassenkorridoren Daten für das Raumordnungsverfahren gesammelt. Im Rahmen dessen sollen alle raumbedeutsamen Nutzungen und Schutzgüter im Untersuchungsgebiet erfasst und mögliche Konflikte frühzeitig aufgezeigt werden. Unser Ziel ist es, die Belange von Mensch und Umwelt gleichermaßen zu schützen.
Beauftragte Firmen
Die Kartierungsarbeiten werden vom Institut für Umweltplanung Dr. Kübler GmbH im Auftrag der TenneT TSO GmbH vorgenommen. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten Grundstücke betreten sowie wald- und landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes befahren können. Für einen reibungslosen Ablauf der Kartierungen bitten wir alle betroffenen Grundstückseigentümer und Pächter, die Mitarbeitenden des Umweltplanungsbüros Dr. Kübler oder dessen Nachunternehmer beim Zugang zum jeweiligen Grundstück zu unterstützen.
Kartierungsarbeiten
Für den geplanten Ersatzneubau sind Tätigkeiten zur Beobachtung und Erfassung (Kartierung) der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation geplant. Ab 1. April 2022 bis voraussichtlich 30. April 2023 finden im Bereich des Trassenkorridors Kartierungsarbeiten statt. Dabei werden Biotop-, Brut- sowie Gast- und Rastvogelkartierungen durchgeführt.
Die dafür notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen.
Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die anschließend zur möglichst umweltverträglichen Planung des Projekts genutzt werden.
Die betroffenen Gebiete werden nach Möglichkeit von öffentlichen Straßen und Wegen aus begutachtet und bei Bedarf nur kurzzeitig betreten. Geräte werden nicht eingesetzt, die Flächen werden nicht befahren.
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für Ihr Verständnis danken wir im Voraus.
Ansprechpartner für Ihre Fragen
Für Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich dafür an unsere Referentin für Bürgerbeteiligung:
Marlene Böger
Tel.: + 49 (0)5132 89-6864
E-Mail: marlene.boeger@tennet.eu
Näheres zum Projekt finden Sie unter: https://www.tennet.eu/lan-me