Bekanntmachung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Wietze" in der Gemeinde Wietzendorf und der Stadt Munster im Heidekreis
Verordnung
über das Landschaftsschutzgebiet "Wietze" in der Gemeinde Wietzendorf und der Stadt Munster im Landkreis Heidekreis vom
06.12.2019
Aufgrund der §§ 22, 26, 32 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) i. V. m. den §§ 14, 15, 19, 32 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sowie § 9 Abs. 4 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) wird verordnet:
§ 1
Landschaftsschutzgebiet
(1) Das in den Absätzen 2 bis 5 näher bezeichnete Gebiet wird zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Wietze" erklärt.
(2) Das LSG liegt im Landkreis Heidekreis, in der Gemeinde Wietzendorf, Gemarkung Reddingen sowie im östlichen Randbereich in der Stadt Munster, Gemarkung Trauen.
(3) Die Grenze des LSG ergibt sich aus der maßgeblichen, mitveröffentlichten Übersichtskarte im Maßstab 1:15.000 sowie aus den maßgeblichen, nichtveröffentlichten zwei Detailkarten im Maßstab 1:5.000. Die Grenze verläuft auf der Innenseite der Grenzlinie. Entlang der Wietze verläuft die Grenze in einem Mindestabstand von 2,5 m zur Böschungsoberkante. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Verordnung und Karten können während der Dienststunden bei der Gemeinde Wietzendorf, der Stadt Munster sowie beim Landkreis Heidekreis, Harburger Straße 2, 29614 Soltau - Untere Naturschutzbehörde - unentgeltlich eingesehen werden.
(4) Das LSG umfasst einen Teil des Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebiets Nr. 81 “Örtze mit Nebenbächen“.
Die Ausweisung des LSG ist ein Beitrag zum Aufbau und zum Schutz des Europäischen Netzes „Natura 2000“. Sie dient damit der Umsetzung der FFH-Richtlinie.
(5) Das LSG hat eine Größe von ca. 26 ha.
Diese Verordnung wird für den Landkreis Heidekreis am 15.01.2020 im Nds. Ministerialblatt verkündet. Die Verordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft."