Bekanntmachung der wasserrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nach § 6 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachung
nach § 6 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) v. 30.04.2007 (Nds. GVBl. S.179) in der zzt. gültigen Fassung i. V. m. Anlage 1 sowie § 3a des Gesetzes über die Um-weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) v. 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) in der zzt. gültigen Fassung i. V. m. Anla-ge 1 Nr. 13.
Die nachfolgend aufgeführten Firmen bzw. Privatpersonen haben beim Landkreis Heidekreis die Erteilung einer wasserrechtlichen Zustimmung nach den §§ 8, 15, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) v. 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zzt. gültigen Fassung beantragt:
Antragsteller | Aktenzeichen | Vorhaben | Bescheiddatum |
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Fa. WEDAU Fuhrunternehmen | 09.401/66-34-377 | Abbau v. Bodenschätzen in Reddingen | 05.07.2017 |
UHV Obere Wümme | 09.401/66-34-390 | Naturnahe Umgestaltung der Fintau oberhalb Eggersmühlen | 29.11.2018 |
Gemeinde Wietzendorf | 09.401/66-34-397 | Verbesserung der Gewässerstruktur der Aue in Meinholz | 25.01.2019 |
Thomas Minuth | 09.401/66-34-399 | Umverlegung eines Gewässers 3. Ordnung | 24.07.2018 |
Wohn- und Gewerbebauten GmbH | 09.401/66-34-400 | Herstellen eines Gewässers in Soltau | 22.10.2018 |
Für die geplanten Vorhaben wurde gem. § 3a UVPG i. V m. § 10 Umweltinformationsgesetz (UIG) i. V. m. § 5 Nds. UIG i. V. m. § 6 Anlage 1 Nrn. 3 und 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) vom 30. April 2007 (Nds.GVBl. Nr.13/2007 S.179) in der zurzeit geltenden Fassung eine Vorprüfung durchgeführt.
Die Vorprüfung der entscheidungserheblichen Daten und Unterlagen hat zu dem Ergebnis geführt, dass für die o. g. Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da von diesen Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist.
Nähere Informationen können beim Landkreis Heidekreis, Harburger Str. 2, 29614 Soltau, in der Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall, Zimmer 234, Tel. 05191-970 790, Herrn Ziegler, eingeholt werden.
Soltau, den 11.02 2019
Landkreis Heidekreis
In Vertretung
Schulze