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Bekanntmachung der wasserrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nach § 6 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung
 

nach § 6 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) v. 30.04.2007 (Nds. GVBl. S.179) in der zzt. gültigen Fassung i. V. m. Anlage 1 sowie § 3a des Gesetzes über die Um-weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) v. 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) in der zzt. gültigen Fassung i. V. m. Anla-ge 1 Nr. 13.

Die nachfolgend aufgeführten Firmen bzw. Privatpersonen haben beim Landkreis Heidekreis die Erteilung einer wasserrechtlichen Zustimmung nach den §§ 8, 15, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) v. 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zzt. gültigen Fassung beantragt:
 

AntragstellerAktenzeichenVorhabenBescheiddatum
Fa. WEDAU Fuhrunternehmen09.401/66-34-377Abbau v. Bodenschätzen in Reddingen05.07.2017
UHV Obere Wümme09.401/66-34-390Naturnahe Umgestaltung der Fintau oberhalb Eggersmühlen29.11.2018
Gemeinde Wietzendorf09.401/66-34-397Verbesserung der Gewässerstruktur der Aue in Meinholz25.01.2019
Thomas Minuth09.401/66-34-399Umverlegung eines Gewässers 3. Ordnung24.07.2018
Wohn- und Gewerbebauten GmbH09.401/66-34-400Herstellen eines Gewässers in Soltau22.10.2018

Für die geplanten Vorhaben wurde gem. § 3a UVPG i. V m. § 10 Umweltinformationsgesetz (UIG) i. V. m. § 5 Nds. UIG i. V. m. § 6 Anlage 1 Nrn. 3 und 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) vom 30. April 2007 (Nds.GVBl. Nr.13/2007 S.179) in der zurzeit geltenden Fassung eine Vorprüfung durchgeführt.

Die Vorprüfung der entscheidungserheblichen Daten und Unterlagen hat zu dem Ergebnis geführt, dass für die o. g. Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da von diesen Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist.

Nähere Informationen können beim Landkreis Heidekreis, Harburger Str. 2, 29614 Soltau, in der Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall, Zimmer 234, Tel. 05191-970 790, Herrn Ziegler, eingeholt werden.

Soltau, den 11.02 2019

Landkreis Heidekreis
In Vertretung

Schulze