Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses des Bürgerentscheides zum Standort eines neu zu bauenden Heidekreis-Klinikums
Der Abstimmungsausschuss des Landkreises Heidekreis hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 das amtliche Endergebnis des am 18.04.2021 durchgeführten Bürgerentscheides wie folgt festgestellt:
Betitelung | Zahl |
---|---|
Abstimmungsberechtigte ohne Sperrvermerk (Stimmschein) | 96.918 |
Abstimmungsberechtigte mit Sperrvermerk (Stimmschein) | 18.366 |
Abstimmungsberechtigte insgesamt | 115.284 |
Abstimmende insgesamt | 55.325 |
Darunter Abstimmende mit Stimmschein (Briefabstimmung) | 17.026 |
Ungültige Stimmzettel | 89 |
Gültige Stimmzettel | 55.236 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf | Ja - 19.983 / Nein - 35.253 |
Ein Bürgerentscheid ist nach § 33 Abs. 3 Satz 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) verbindlich (erfolgreich im Sinne des Bürgerbegehrens), wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
a) Die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet im Sinne des Begehrens (Ja-Stimmen)
b) Diese Mehrheit entspricht mindestens 20 % der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl (22.989 Stimmen)
Beide Kriterien sind nicht erfüllt.
Der Bürgerentscheid ist gemäß § 33 Abs. 3 NKomVG nicht verbindlich (erfolgreich).
Bad Fallingbostel, 21.04.2021
Landkreis Heidekreis
Der Abstimmungsleiter
Ostermann