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Bekanntmachung des amtlichen Endergebnisses des Bürgerentscheides zum Standort eines neu zu bauenden Heidekreis-Klinikums

Der Abstimmungsausschuss des Landkreises Heidekreis hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 das amtliche Endergebnis des am 18.04.2021 durchgeführten Bürgerentscheides wie folgt festgestellt:
 

BetitelungZahl
Abstimmungsberechtigte ohne Sperrvermerk (Stimmschein)96.918
Abstimmungsberechtigte mit Sperrvermerk (Stimmschein)18.366
Abstimmungsberechtigte insgesamt 115.284
Abstimmende insgesamt 55.325
Darunter Abstimmende mit Stimmschein (Briefabstimmung)17.026
Ungültige Stimmzettel89
Gültige Stimmzettel55.236
Von den gültigen Stimmen entfielen aufJa - 19.983 / Nein - 35.253

Ein Bürgerentscheid ist nach § 33 Abs. 3 Satz 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) verbindlich (erfolgreich im Sinne des Bürgerbegehrens), wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

a) Die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet im Sinne des Begehrens (Ja-Stimmen)

b) Diese Mehrheit entspricht mindestens 20 % der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl (22.989 Stimmen)

Beide Kriterien sind nicht erfüllt.

Der Bürgerentscheid ist gemäß § 33 Abs. 3 NKomVG nicht verbindlich (erfolgreich).

Bad Fallingbostel, 21.04.2021
Landkreis Heidekreis
Der Abstimmungsleiter

Ostermann