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Bekanntmachung zum Bürgerentscheid zum Standort eines neu zu bauenden Heidekreis-Klinikums im Landkreis Heidekreis am 18.04.2021

Bekanntmachung
Bürgerentscheid zum Standort eines neu zu bauenden Heidekreis-Klinikums
im Landkreis Heidekreis am 18.04.2021


Termin des Bürgerentscheids:
Der Kreisausschuss des Landkreises Heidekreis hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach § 32 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zum Standort eines neu zu bauenden Heidekreis-Klinikums festgestellt. Der sich daraus nach § 33 NKomVG ergebende Bürgerentscheid wird am Sonntag, 18.04.2021, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgeführt.

Gegenstand der Abstimmung ist folgende Frage:
Sind Sie dafür, die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Heidekreis-Klinikum GmbH (HKK) anzuweisen, einen Beschluss dahingehend zu fassen, dass in Abänderung des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2020 als Standort für die Planung eines Krankenhaus-Neubaus ein Suchbereich bei Dorfmark vorzusehen ist?“

Begründung der Initiatoren für das Bürgerbegehren:
Der am 26.06.2020 vom Kreistag des Heidekreises und der Gesellschafterversammlung der Heidekreis-Klinikum GmbH beschlossene Standort für ein neues Heidekreisklinikum in Bad Fallingbostel ist von ca. 40.000 Einwohner/innen des nördlichen Heidekreises nicht innerhalb von 30 Minuten zu erreichen. Damit wird dieser Standort von vielen Einwohner/innen aus Schneverdingen, Soltau, Neuenkirchen, Wietzendorf, Bispingen und Munster nicht akzeptiert und dementsprechend nicht angenommen werden. Somit ist ein Heidekreis-Klinikum südlich von Bad Fallingbostel kein Krankenhaus für viele Einwohner/innen des Landkreises. Der Standort Dorfmark - in der Mitte des Heidekreises und von den Einwohner/innen des nördlichen Heidekreises akzeptiert - wird von wesentlich mehr Einwohner/innen innerhalb von 30 Minuten erreicht und dementsprechend mehr angenommen werden als ein Standort südlich von Bad Fallingbostel.

Zusammensetzung des Abstimmungsausschusses:
Für die Feststellung des Abstimmungsergebnisses wird ein Abstimmungsausschuss gebildet, der sich nach § 5 Abs. 1 der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Landkreis Heidekreis aus den Mitgliedern des für die letzte Kreiswahl gebildeten Kreiswahlausschusses wie folgt zusammensetzt:
 

AbstimmungsmitgliederVertreterin/Vertreter
1. Vorsitzender: Manfred OstermannStellvertretender Vorsitzender: Oliver Schulze
2. Hans-Jürgen Schmidt, SchneverdingenVertreterin: Melanie Bollack, Walsrode
3. Heinz-Jürgen Kaiser, Bad FallingbostelVertreter: Ulrich Schwabe, Bad Fallingbostel
4. Claudia Seibold-Stolz, WalsrodeVertreterin: Christiane Giesecke, Walsrode
5. Dr. Thomas Weigt, WalsrodeVertreter: Cord Marquardt, Neuenkirchen
6. Irmgard Carls, Soltau 
7. Claudia Plesse, WalsrodeVertreter: Frank Zippro, Bad Fallingbostel

Bad Fallingbostel,4. März 2021

Landkreis Heidekreis

Landrat Manfred Ostermann
Abstimmungsleiter