Einladung zur Wahl des Verbandsausschusses des Unterhaltungsverbandes Mittlere Wümme
Amtliche Bekanntmachung
Einladung zur Wahl des Verbandsausschusses des Unterhaltungsverbandes Mittlere Wümme
Gemäß § 11 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Mittlere Wümme ist für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 der Ausschuss neu zu wählen. Der Ausschuss besteht aus 20 Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Die Stellvertretung ist persönlich und bei der Wahl festzulegen. Der Ausschuss ist von den Verbandsmitgliedern in 20 Wahlbezirken zu wählen. Wählbar ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied; soweit Wasser- und Bodenverbände oder Gemeinden Verbandsmitglieder sind, sind deren Mitglieder und die zum Rat wählbaren Bürger wählbar. In jedem Wahlbezirk ist das Mitglied und dessen Stellvertreter zu wählen.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Wahl des Ausschussmitglieds und dessen persönlichen Stellvertreters für den jeweiligen Wahlbezirk (gemäß Versammlungsplan)
- Verbandsangelegenheiten
- Verschiedenes
Versammlungsplan
- Wahlbezirk 17 - Gemarkungen Grauen (E), Tewel (E), Schwalingen (E), Sprengel (E),
Ausschusssitz: 1 - Delmsen (E), Ilhorn (E), Lünzen (E), Schülern (E), Langeloh (E)
Dienstag, 05.12.2023, 14.30 Uhr, Heide-Touristik Neuenkirchen (Schröers-Hof), Kirchstr. 9, 29643 Neuenkirchen
- Wahlbezirk 18 - Gemarkungen Neuenkirchen (E), Schülern-Neuenkirchen (E), Behningen (E),
Ausschusssitz: 1 - Gilmerdingen (E), Brochdorf (E), Wiedingen (G)
Dienstag, 05.12.2023, 15.00 Uhr, Heide-Touristik Neuenkirchen (Schröers-Hof), Kirchstr. 9, 29643 Neuenkirchen
- Wahlbezirk 20 - Gemarkung Söhlingen (G), Wasser- und Bodenverbände Hartböhn,
Ausschusssitz: 1 - Grovebach, Neuenkirchen, Schwalingen Tewel, Sprengel, Langeloh, Fischerhude (E),
Dienstag, 05.12.2023, 15.30 Uhr, Heide-Touristik Neuenkirchen (Schröers-Hof), Kirchstr. 9, 29643 Neuenkirchen
E – Einzelmitgliedschaft
G – Gemeindemitgliedschaft
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. Jedes Verbandsmitglied, das Beiträge an den Verband zu leisten hat, hat das Recht, selbst oder durch einen Vertreter mitzustimmen. Der Vorsteher kann vom Vertreter eine schriftliche Vollmacht fordern. Niemand kann bei der Stimmabgabe mehr als fünf Verbandsmitglieder vertreten. Das Stimmverhältnis ist dem Beitragsverhältnis gleich. Niemand hat mehr als zwei Fünftel aller Stimmen. Gewählt ist, wer die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen erhält. Erhält im ersten Wahlgang niemand die Mehrheit, wird erneut gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Leiter der Wahl zu ziehende Los.
Rotenburg, den 06.11.2023
Gerhard Lohmann
Verbandsvorsteher