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Jahresabschluss 2019 der Heidekreis-Dienstleistungsgesellschaft mbH, 
Bad Fallingbostel

Bekanntmachung

Jahresabschluss 2019 der Heidekreis-Dienstleistungsgesellschaft mbH, Bad Fallingbostel

Gemäß § 36 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der geltenden Fassung werden die Beschlüsse über den Jahresabschluss, die Entlastung der Geschäftsführung, die Verwendung des Jahresgewinns, der Bestätigungsvermerk der mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG sowie die Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes veröffentlicht:

I. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung
Der Jahresabschluss 2019 ist am 21.07.2020 festgestellt worden. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt. Der Jahresgewinn nach Steuern wird in das Folgejahr vorgetragen.

II. Bestätigungsvermerk
Der Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG vom 04.06.2020 schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab.

Auf die Feststellung zur wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit wird mit folgenden Ausführungen aufmerksam gemacht:
Wir verweisen auf die Aufgaben in Abschnitt „II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs sowie in Abschnitt „3.2. Risiken der künftigen Entwicklung“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Fortbestand der Gesellschaft aufgrund der wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtungen mit der Muttergesellschaft Heidekreis-Klinikum GmbH von deren Fortbestand abhängig ist und dass der Fortbestand der Muttergesellschaft wiederum von der weiteren erfolgreichen Umsetzung der angestrebten Sanierungsmaßnahmen und der auch künftigen Aufrechterhaltung der Finanzierung durch den Gesellschafter der Muttergesellschaft abhängt. Wie in Abschnitt „II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs sowie in Abschnitt „3.2. Risiken der künftigen Entwicklung“ des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.“
 
Ergänzende Bemerkungen zur Jahresabschlussprüfung ergeben sich aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Heidekreis nicht.

III.    Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss wird vom 09.11. bis zum 17.11.2020 während der Öffnungszeiten bei dem Landkreis Heidekreis, Bornemannstraße 4, Zimmer 06, 29614 Soltau, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Soltau, den 28. Oktober 2020

Landkreis Heidekreis
Der Landrat

Ostermann