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Mitgliederversammlung des Unterhaltunsgverbands in Stemmen 
am 24. November 2022

Der Unterhaltungsverband Lehrde in Stemmen lädt zur
Mitgliederversammlung im Wahlbezirk 3 und Wahlbezirk 4
gemäß § 11 (4) der Satzung ein. 
Der Ausschuss ist für eine Amtszeit von 5 Jahren zu wählen.
 

Die wahlberechtigten Verbandsmitglieder werden gebeten sich am 24. November 2022 um 17.00 Uhr im Ferienhof Holste, Nordkampen 44, 29664 Nordkampen einzufinden.

WahlbezirkeErläuterungen der Wahlbezirke
Wahlbezirk 1
2 Mitglieder
2 Stellvertreter
Stadt Visselhövede (Gemeindemitgliedschaft)
- die Ausschussmitglieder benennt die Stadt Visselhövede
Wahlbezirk 2
6 Mitglieder
6 Stellvertreter
Stadt Walsrode (Gemeindemitgliedschaft)
- die Ausschussmitglieder benennt die Stadt Walsrode
Wahlbezirk 3
2 Mitglieder
2 Stellvertreter
Einzelmitglieder im Landkreis Heidekreis in den Gemarkungen:
Ahrsen, Altenwahlingen, Böhme, Groß Häuslingen, Klein
Häuslingen, Kirchwahlingen und Rethem
Wahlbezirk 4
2 Mitglieder
2 Stellvertreter
Einzelmitglieder in den Landkreisen Verden und Landkreis Rotenburg
in den Gemarkungen: Armsen, Bendingbostel, Heins, Hohenaverbergen,
Kükenmoor, Neddenaverbergen, Otersen, Stemmen, Verdenermoor und Wittlohe
Wahlbezirk 5
1 Mitglied
1 Stellvertreter
Wasser- und Bodenverbände mit Einzelmitgliedschaft:
Dränverband Böhme und Oterser Deichverband,
- das Ausschussmitglied benannt-


Mitglieder des Verbandes sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke sowie die Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeindemitgliedschaft). Jedes Verbandsmitglied, das Beiträge an den Verband zu leisten hat, hat das Recht, selbst oder durch einen Vertreter zu stimmen. Im Vertretungsfall ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

Wählbar in den Bezirken 3 und 4 ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied, das von den Mitgliedern des jeweiligen Bezirkes vorgeschlagenen wurde. Das Stimmenverhältnis ergibt sich aus dem Anteil an der beitragspflichtigen Fläche. Niemand hat mehr als zwei Fünftel aller Stimmen. Es entscheidet die Flächenmehrheit der anwesenden bzw. vertretenden Mitglieder. Die Wahlversammlung ist unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

Walsrode, den 4. November 2022
gez. Dieter Grobe - Verbandsvorsteher