Nebentätigkeiten des Landrates Jens Grote
Die anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichem Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten und auf Verlagen nach § 71 NBG übernommene Nebentätigkeiten des Landrates Jens Grote sind im nachfolgenden Dokument zusammengefasst und stehen zur Einsicht bereit.
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