Heidekreis Logo

Informationen zur Kommunalwahl 2026

Die Niedersächsische Landesregierung hat den 13. September 2026 als Termin für die Kommunalwahlen festgelegt. Die Direktwahlen zur Wahl der Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen in den Gemeinden und Samtgemeinden des Heidekreises wurden von den zuständigen Vertretungen ebenfalls auf diesen Termin gelegt, auch der Kreistag hat diesen Tag für die Wahl eines Landrates oder eine Landrätin für den Heidekreis bestimmt. Eventuell erforderliche Stichwahlen finden am 27. September 2026 statt.

Im Heidekreis werden die Räte in 22 Gemeinden gewählt, hinzu kommen 3 Samtgemeinderäte, die Einwohnervertretung im Gemeindefreien Bezirk Osterheide und der Kreistag. Zusätzlich werden in der Gemeinde Neuenkirchen die Mitglieder von 6 Ortsräten gewählt.  

Für die Wahl des Kreistages wird der Heidekreis in 4 Wahlbereiche eingeteilt:

  • Wahlbereich 1: Stadt Schneverdingen, Gemeinden Bispingen, Neuenkirchen und Wietzendorf
  • Wahlbereich 2: Städte Munster und Soltau
  • Wahlbereich 3: Stadt Bad Fallingbostel, Samtgemeinden Ahlden, Rethem und Schwarmstedt, gemeindefreier Bezirk Osterheide
  • Wahlbereich 4: Stadt Walsrode

Einzelheiten zu den Grundzügen des niedersächsischen Kommunalwahlrechts und zur Vorbereitung der Wahl, zu den Abläufen am Wahltag selbst und zur Ermittlung des Wahlergebnisses gibt es in den Informationen des Landewahlleiters zu diesem Thema. Die zur Kreis- und zur Landratswahl zugelassenen Wahlvorschläge können Sie der Bekanntmachung der Kreiswahlleitung vom 28.07.2026 entnehmen.

Ein runder Kreis mit einem Kreuz und eine Bleistiftspitze, die von außen in den Kreis hineinragt.
pdf
Informationen zu den Kommunalwahlen 2026 & Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems
(pdf / 0.09 MB)
Download