Satzung des Meißeniederungsverbandes in Walsrode
in den Landkreisen Heidekreis und Celle
Satzung
des Meißeniederungsverbandes in Walsrode in den Landkreisen Heidekreis und Celle
§ 1
Name, Sitz, Verbandsgebiet
(1) Der Verband führt den Namen „Meißeniederungsverband“. Er hat seinen Sitz in Walsrode im Landkreis Heidekreis.
(2) Er ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. S. 405) i. V. mit § 1 des Nds. Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (Nds. AGWVG vom 06.06.1994) in der zzt. geltenden Fassung und Rechtsnachfolger der Wasser- und Bodenverbände „Meißetal“ in Eickeloh und „Untere Meißeniederung“ in Hodenhagen sowie dem Wasser- und Bodenverband Igerbach im Landkreis Celle.
(3) Der Verband dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst.
(4) Das Verbandsgebiet ergibt sich aus der in der Anlage zur Satzung beigefügten Karte. Die Karte kann in der Geschäftsstelle des Verbandes zu den Geschäftszeiten eingesehen werden.
(§§1, 3, 6 WVG)
§ 2
Aufgabe
Der Verband hat zur Aufgabe:
(1) Ausbau einschließlich naturnaher Umgestaltung und Unterhaltung von Gewässern,
(2) Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern,
(3) Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege
(4) Förderung der Zusammenarbeit zwischen Land-, Forst- und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz,
(5) Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.
(6) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Verband einem Oberverband als Mitglied beitreten.
(§ 2 WVG)