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Verordnung des Landkreises Harburg über das Naturschutzgebiet „Obere Wümmeniederung" in der Samtgemeinde Tostedt im Landkreis Harburg und der Stadt Schneverdingen im Landkreis Heidekreis vom 27. März 2019

Aufgrund der §§ 20 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 1 und 2, 23, 32 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) i.V.m. den §§ 14, 15, 16, 23 und § 32 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104) sowie § 9 Abs. 4 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) vom 16. März 2001 (Nds. GVBl. S. 100) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juni 2016 (Nds. GVBl. S. 114) wird im Einvernehmen mit dem Landkreis Heidekreis durch Beschluss des Kreistages verordnet:

§ 1
Naturschutzgebiet

(1) Das in den Absätzen 2 und 3 näher bezeichnete Gebiet wird zum Naturschutzgebiet (NSG) „Obere Wümmeniederung" erklärt. Es umfasst auch das ehemalige NSG Lü 146 „Obere Wümmeniederung“ vom 26.02.1986 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Lüneburg Nr. 13 vom 01.07.2000, S. 94), geändert durch Verordnung vom15.10.1994 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Lüneburg Nr. 13 vom 01.07.2000, S. 96).

(2) Das NSG liegt in der naturräumlichen Einheit „Wümmeniederung“. Es befindet sich in den Gemeinden Otter, Welle, Tostedt, Wistedt und Königsmoor in der Samtgemeinde Tostedt im Landkreis Harburg und der Stadt Schneverdingen im Landkreis Heidekreis.

(3) Das Gebiet umfasst die Niederung der Wümme mit ihren angrenzenden Geestrandbereichen. Hervorzuheben ist der in Teilen naturnahe Verlauf der Wümme und ihrer Nebengewässer, der vielfältig strukturierte Talraum mit Feuchtwiesen, Röhrichten, Hochstaudenfluren, Feuchtheiden, Moor- und Auenwäldern sowie Feuchtgebüschen. Bestandteil des NSG ist das Große Torfmoor, das zahlreiche wassergefüllte Torfstiche aufweist. Es wird geprägt durch größere, zusammenhängende Moorwälder mit angrenzend ausgedehnten Grünlandflächen im Niederungsbereich von Wümme, Todtgraben, Jilsbach und Dammgraben. Das Mosaik aus verschiedenen Lebensräumen kennzeichnet die besondere Vielfalt, Eigenart und hervorragende Schönheit dieser Flussniederung.

(4) Die Lage des NSG ergibt sich aus der mitveröffentlichten Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000 (Anlage 2). Die Grenze des NSG ergibt sich aus den maßgeblichen Karten im Maßstab 1:5.000 (Anlage 1 - Blatt 1 bis 3). Sie verläuft auf der Innenseite des grauen Rasterbandes und ist als durchgezogene schwarze Linie dargestellt. Falls vorhanden, gilt die darunter liegende Grundstücksgrenze. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. Sie können von jedermann während der Dienststunden bei der Samtgemeinde Tostedt und dem Landkreis Harburg – untere Naturschutzbehörde – sowie bei der Stadt Schneverdingen und dem Landkreis Heidekreis – untere Naturschutzbehörde - unentgeltlich eingesehen werden.

(5) Das NSG umfasst Bestandteile des Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiets „Wümmeniederung“ (EU-Code DE 2723-331, landesinterne Nummer 038) gemäß der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7; 1996 Nr. L 59 S. 63), zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 158 S. 193), geht aber darüber hinaus. In der Übersichtskarte ist die Teilfläche des NSG, die im FFH- Gebiet liegt und der Umsetzung der FFH-Richtlinie dient, gesondert gekennzeichnet.

(6) Das NSG hat eine Größe von ca. 1.607 ha.

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Verordnung (komplett)
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Übersichtskarte
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Detailkarte 1
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Detailkarte 2
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Detailkarte 3
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Diese Verordnung wird für den Landkreis Heidekreis im April im Nds. Ministerialblatt verkündet. Die Verordnung tritt am 01.05.2019 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über das NSG Lü 146 „Obere Wümmeniederung“ vom 26.02.1986 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Lüneburg Nr. 13 vom 01.07.2000, S. 94), geändert durch Verordnung vom15.10.1994 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Lüneburg Nr. 13 vom 01.07.2000, S. 96) außer Kraft.