Heidekreis Logo

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Lehrdetal"

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lehrdetal“
 in der Gemeinde Kirchlinteln im Landkreis Verden,
in der Stadt Walsrode im Landkreis Heidekreis und
in der Stadt Visselhövede im Landkreis Rotenburg (Wümme)
 

Aufgrund der §§ 20 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 1 und 2, 23 und 32 Abs. 2 und 3 BNatSchG  i. V. m. den §§ 14, 15, 16 Abs. 1, 23, 32 Abs. 2 NAGBNatSchG  sowie § 9 Abs. 4 NJagdG  wird im Einvernehmen mit den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Heidekreis verordnet:

§ 1
Naturschutzgebiet

(1) Das in den Absätzen 2 bis 5 näher bezeichnete Gebiet wird zum Naturschutzgebiet (NSG) „Lehrdetal“ erklärt.

(2) Das NSG liegt in den naturräumlichen Einheiten „Stader Geest“, „Lüneburger Heide und Wendland“ und „Weser-Aller-Flachland“. Es befindet sich in den Landkreisen Rotenburg (Wümme), Heidekreis und Verden.
Das NSG erstreckt sich vom Limmerberg im Landkreis Rotenburg (Wümme) über Stellichte im Landkreis Heidekreis bis Otersen im Landkreis Verden, wo die Lehrde in die Aller mündet. Es hat eine ungefähre Größe von 438 ha.

Die Lehrde ist ein weitgehend von natürlicher Dynamik geprägtes Fließgewässer, das stellenweise noch von gut ausgeprägten Erlen-Auwäldern inklusive deren Reste als Galeriewald, Bruchwäldern, Seggen- und Binsenrieden und kleinflächigen Quellsümpfen bzw. -wäldern umgeben ist. Zwischen Gut Kettenburg und Gut Stellichte ist die Lehrde in Teilbereichen begradigt. Ab der Kreisgrenze zum Landkreis Verden verlieren sich die typischen Ausprägungen einer naturnahen Aue und die Lehrde ist stärker anthropogen verändert.
Das Naturschutzgebiet wird vor allem im Oberlauf von Limmerberg bis südlich Gut Kettenburg von Wäldern gesäumt. Ab Gut Stellichte bis Hamwiede sind einzelne kleine Stillgewässer eingestreut. Im Bereich des Mittellaufes befinden sich im Landkreis Rotenburg (Wümme) vorwiegend Grünlandflächen unterschiedlicher Nutzungsintensität. Auf der Seite des Heidekreises wird die Lehrde in diesem Bereich vor allem von kleinflächigen Wäldern geprägt. Im Landkreis Verden herrscht Grünlandnutzung vor, die immer wieder durch kleine Waldbereiche unterbrochen wird.
Im Oberlauf bestimmt Gley mit Niedermoorauflage und im Mittel- sowie im Unterlauf Podsol-Gley den Bodentyp.

Das Gebiet ist ein wichtiger Lebensraum für eine nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie geschützte Libellenart (Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia)), fünf nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Säugetierarten (Fischotter (Lutra lutra), Biber (Castor fiber), Großes Mausohr (Myotis myotis), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)), zwei nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützte Neunaugenarten (Bachneunauge (Lampetra planeri) und Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)) sowie gefährdete bzw. stark gefährdete Pflanzenarten. Der überwiegende Teil der Lehrdeniederung von Höhe Gut Kettenburg flussabwärts bis zur Autobahn A27 besitzt landesweite Bedeutung als Nahrungshabitat für die nach der EU-Vogelschutzrichtlinie streng geschützte Großvogelart Schwarzstorch (Ciconia nigra).

(3) Die genaue Abgrenzung des NSG ergibt sich aus der maßgeblichen Karte im Maßstab 1:10.000 (Teilkarten 1 und 2). Die Grenze verläuft auf der schwarzen Linie. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung. Sie kann von jedermann während der Dienststunden bei der Gemeinde Kirchlinteln, dem Landkreis Verden, Abteilung Naturschutz, der Stadt Walsrode, dem Landkreis Heidekreis, Amt für Natur- und Landschaftsschutz, der Stadt Visselhövede und dem Landkreis Rotenburg (Wümme), Amt für Naturschutz und Landschaftspflege, unentgeltlich eingesehen werden.

(4) Das NSG umfasst im Wesentlichen ein Teilgebiet des Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebietes Nr. 276 „Lehrde und Eich“ gemäß der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) . In der maßgeblichen Karte sind die Teilflächen des NSG, die im FFH-Gebiet liegen und der Umsetzung der FFH-Richtlinie dienen, gesondert gekennzeichnet.

(5) Die ungefähre Lage des NSG ergibt sich aus der mitveröffentlichten Übersichtskarte im Maßstab 1:50.000. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung.

pdf
Verordnung (komplett)
(pdf / 0.33 MB)
Download
pdf
Karte zur Verordnung
(pdf / 1.68 MB)
Download

Diese Verordnung wird für den Landkreis Heidekreis im Januar 2019 im Nds. Ministerialblatt verkündet. Diese Verordnung tritt am 01.02.2019 in Kraft.