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Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 8., 19. und  22. Mai sowie vom 5., 19. und 25. Juni und 2. und 13. Juli 2020

10.07.2020: Am 13. Juli 2020 tritt eine neue Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Diese beinhaltet weitere Lockerungen, die aufgrund des derzeit moderaten Infektionsgeschehens möglich sind. Die wichtigsten Neuerungen gibt es in den Bereichen Soziales, Kinderbetreuung, Tourismus, Gastronomie und Sport. Die Lesefassung der Verordnung kann hier eingesehen werden. 

04.07.2020: Land Niedersachsen aktualisiert Corona-Verordnung - Regeln werden vereinfacht und angeglichen
Das Land Niedersachsen passt zum 6. Juli 2020 seine Corona-Verordnung erneut an. Dabei werden einige Auflagen präzisiert oder der Umgang mit Auflagen vereinheitlicht. Weiterhin muss strikt darauf geachtet werden, Infektionsketten möglichst früh zu unterbrechen und so die Verbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen. Daher bleiben die Pflicht und die Verantwortung, Abstände und Hygieneregeln einzuhalten, bestehen. Die Lesefassung steht hier zur Einsicht bereit. Die Neuerungen sind gelb markiert. Die Änderungsverordnung des Landes vom 2. Juli 2020 kann hier gelesen werden.

25.06.2020: Niedersachsen beschließt Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW) ab Freitag, dem 26.06.2020 - Ausnahmen mit negativem Test möglich. Die präzisierte Änderungsverordnung vom 25.06.2020 können Sie hier einsehen.  Sie erlaubt es Urlauberinnen und Urlaubern aus den genannten Landkreisen, die bereits in Niedersachsen weilen, ihren Urlaub fortzuführen: Dazu muss der Urlaub vor dem 11. Juni 2020 begonnen worden sein. Vermieterinnen und Vermieter von Ferienbetten dürfen diese Urlaubenden weiterhin beherbergen. Der Presseinformation des Landes können weitere Erläuterungen entnommen werden.

20.06.2020: Das Land Niedersachsen hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aktualisiert. Sie tritt am Montag, dem 22. Juni 2020, in Kraft und beinhaltet Änderungen unter anderem in den Bereichen "Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht", "Soziales", "Schulen und Kindertagesstätten" und "Tourismus und Kultur". Die Lesefassung können Sie hier aufrufen. Die Neuerungen sind gelb markiert. Die Änderungsverordnung des Landes vom 19. Juni 2020 hier gelesen werden.

05.06.2020: Eine weitere Änderungsverordnung hat heute das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erlassen. Sie tritt am 8. Juni bzw. 15. Juni 2020 in Kraft und steht hier zur Einsicht als PDF-Dokument bereit. Die Anpassungen betreffen besonders die Gastronomie, die Kulturszene und den Tourismus.

22.05.2020: Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat eine weitere Änderungsverordnung erlassen, die zum 25. Mai 2020 bzw. 1. und 8. Juni 2020 rechtsverbindlich wird und eine Reihe von Lockerungen beinhaltet. Sie (PDF) steht hier zum Lesen bereit.

19.05.2020: Die Nds. Änderungsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus tritt am 20. Mai 2020 in Kraft und kann hier gelesen werden. Sie beinhaltet die ausgeweiteten Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen und Krankenhäusern.

10.05.2020: In Niedersachsen sind ab dem 11. Mai 2020 aufgrund des aktuell stabilen Infektionsgeschehens mit dem Coronavirus weitere vorsichtige Lockerungen der bisherigen Auflagen und Kontaktbeschränkungen möglich. Die wesentlichen Änderungen der neuen Verordnung sind in der Presseinformation des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 09.05.2020 aufgeführt. Ergänzend beinhaltet das Dokument Verlinkungen, die weitere Erläuterungen des Landes anbieten. Die Presseinformation (PDF) können Sie hier aufrufen.

09.05.2020: Das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat eine neue Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen. Sie tritt am 11. Mai 2020 bzw. Artikel 2 am 18. Mai 2020 in Kraft. Die Verordnung steht hier als PDF-Dokument zur Einsicht bereit.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verordnung des Landes können Sie hier lesen.