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Wahlbekanntmachung der Kreiswahl im Landkreis Heidekreis 
am 12. September 2021

Wahlbekanntmachung
 

Kreiswahl im Landkreis Heidekreis am 12.09.2021

Gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes - NKWG - in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10.12.2020 (Nds. GVBl. S. 477) und § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlord-nung - NKWO - in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07.081.2017 (Nds. GVBl. S. 255), gebe ich zur Kreiswahl im Landkreis Heidekreis folgendes bekannt:

I. Die Kreiswahl findet am Sonntag, dem 12.09.2021, statt. In den Kreistag sind 50 Abgeordnete zu wählen.

II. Das Kreisgebiet ist in sechs Wahlbereiche eingeteilt. Die Wahlbereiche sind wie folgt abgegrenzt:

  • Wahlbereich I - Stadt Schneverdingen, Gemeinde Neuenkirchen
  • Wahlbereich II - Stadt Munster, Gemeinde Bispingen
  • Wahlbereich III - Stadt Soltau, Gemeinde Wietzendorf
  • Wahlbereich IV - Stadt Bad Fallingbostel, Gemeindefreier Bezirk Oster-heide und die Ortsteile Ahrsen, Benefeld, Bommelsen, Bomlitz, Borg, Jarlingen, Kroge und Uetzingen der Stadt Walsrode
  • Wahlbereich V - Stadt Walsrode, soweit nicht Wahlbereich IV
  • Wahlbereich VI - Samtgemeinde Ahlden, Samtgemeinde Rethem, Samtgemeinde Schwarmstedt

III. Wahlvorschläge sind bis zum 48. Tag vor der Wahl (Montag, der 26.07.2021), 18.00 Uhr, bei mir einzureichen. Meine Anschrift lautet:

Kreiswahlleiter für den Landkreis Heidekreis, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel.

Zur - möglichst frühzeitigen - Einreichung der Wahlvorschläge fordere ich auf.

IV. Bei der Einreichung von Wahlvorschlägen sind die Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und §§ 32 ff. NKWO über Inhalt und Form von Wahlvorschlägen zu beachten. Auf folgende Bestimmungen weise ich besonders hin:

  1. Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer wahlberechtigten Einzelperson eingereicht werden.
     
  2. Die Höchstzahl der Bewerber, die eine Partei oder Wählergruppe auf einem Wahlvorschlag benennen darf, beträgt 12. Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerber/in) enthalten.
     
  3. Wahlvorschläge müssen bei Parteien von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, bei Wählergruppen von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe und bei Einzelwahlvorschlägen von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Sie müssen außerdem von mindestens 30 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (sog. Unterstützungsunterschriften); die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Die erforderlichen Formblätter werden auf Anforderung kostenfrei von mir geliefert.
     
  4. Folgende Parteien und Wählergruppen erfüllen die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 bis 3 NKWG:

    a) Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen - CDU
    b) Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD
    c) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE
    d) Freie Demokratische Partei - FDP
    e) DIE LINKE. Niedersachsen - DIE LINKE
    f) Alternative für Deutschland (AfD)
    g) BürgerUnion - Wählergemeinschaft im Landkreis Heidekreis - BürgerUnion
    h) Bürger für Bad Fallingbostel und Bomlitz - Wählergemeinschaft im Landkreis Heidekreis - BBB
    i) Walsroder Bürgerliste - Wählergemeinschaft im Landkreis Heidekreis -WBL

    Bei ihnen sind die Unterstützungsunterschriften nach Ziffer 3 nicht erforderlich.
     
  5. Die nicht unter Nr. 4 Buchstaben a) bis f) aufgeführten Parteien können gemäß § 22 Abs. 1 NKWG als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl bis zum 14.06.2021 (90. Tag vor der Wahl) angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Wahlanzeige sind jeweils ein Abdruck der Satzung und des Programms sowie der Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, ist ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Bundesvorstand beizufügen.

Bad Fallingbostel, den 15. Januar 2021

Der Kreiswahlleiter für den Landkreis Heidekreis

Oliver Schulze