Beflaggung an öffentlichen Gebäuden
Die Beflaggung von öffentlichen Gebäuden bei besonderen Anlässen führt häufig zu Bürgeranfragen nach dem Grund der Beflaggung. Die vom Bund oder dem Land Niedersachsen bestimmten Anlässe können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden.
Wann wird geflaggt?
- 27. Januar - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- 1. Mai - Feiertag der Arbeit
- 9. Mai - Europatag
- 23. Mai - Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
- 1. Juni - Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
- 17. Juni - Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR
- 20. Juli - Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus
- 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
- am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent - Volkstrauertag (halbmast)
- sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen
Daneben gibt es Beflaggungsanordnungen im Einzelfall, deren Grund Sie im Beflaggungskalender Niedersachsen finden.