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Handwerkerkarte Ausstellung

Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die zuständige Stelle eine Bescheinigung aus (Handwerkerkarte).

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer, in derem Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Ort auswählen
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Adresse

Friedensstraße 6

21335 Lüneburg