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Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

§ 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Ansprechpersonen
Herr N. N.
05191 970-614
05191 970-99614
Herr H. Behrend
Zuständig für:
Walsrode, Bomlitz
05191 970-728
05191 970-99728
Herr C. Benker
Zuständig für:
Soltau - Außenbereich, Neuenkirchen, Wietzendorf, Bad Fallingbostel
05191 970-729
05191 970-99729
Frau F. Heuer
05191 970-842
05191 970-99842
Frau C. Hoffmann
Zuständig für:
Soltau - Stadtgebiet
05191 970-795
05191 970-99795
Frau D. Krüger
Zuständig für:
Neuenkirchen, Wietzendorf, Ahlden, Rethem
05191 970-793
05191 970-99793
Frau S. Neumann
Zuständig für:
Schneverdingen, Munster
05191 970-668
05191 970-99668
Frau K. Pfeiffer
Zuständig für:
Soltau, Bad Fallingbostel, Schwarmstedt, Osterheide
05191 970-642
05191 970-99642
Frau N. Seidel
Zuständig für:
Schwarmstedt, Rethem, Ahlden, Osterheide
05191 970-842
05191 970-99842
Frau V. Stahnsdorff
05191 970-812
05191 970-99812
Herr V. Tischer
Zuständig für:
Schneverdingen, Munster, Bispingen
05191 970-666
05191 970-99666
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Bauen
Adresse

Harburger Straße 2

29614 Soltau

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr