Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
§ 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Ansprechpersonen
Herr C. Benker
Zuständig für:
Soltau - Außenbereich, Neuenkirchen, Wietzendorf, Bad Fallingbostel
Soltau - Außenbereich, Neuenkirchen, Wietzendorf, Bad Fallingbostel
05191 970-729
05191 970-99729
Frau D. Krüger
Zuständig für:
Neuenkirchen, Wietzendorf, Ahlden, Rethem
Neuenkirchen, Wietzendorf, Ahlden, Rethem
05191 970-793
05191 970-99793
Frau K. Pfeiffer
Zuständig für:
Soltau, Bad Fallingbostel, Schwarmstedt, Osterheide
Soltau, Bad Fallingbostel, Schwarmstedt, Osterheide
05191 970-642
05191 970-99642
Frau N. Seidel
Zuständig für:
Schwarmstedt, Rethem, Ahlden, Osterheide
Schwarmstedt, Rethem, Ahlden, Osterheide
05191 970-842
05191 970-99842
Herr V. Tischer
Zuständig für:
Schneverdingen, Munster, Bispingen
Schneverdingen, Munster, Bispingen
05191 970-666
05191 970-99666
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Formulare
Allgemeine Information zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit baulichen Anlagen sowie immissionsschutzrechtlichen und denktmalrechtlichen Belangen
Allgemeine Information zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für Entscheidungen zu Vorhaben im Zusammenhang mit baulichen Anlagen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Bauen
Adresse
Harburger Straße 2
29614 Soltau
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
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