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Entschädigung von Tierverlusten und Übernahme von Tötungskosten nach Tierseuchenausbrüchen beantragen

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse zahlt Ihnen eine finanzielle Entschädigung für Tierverluste durch Tierseuchen und für Tierverluste, die im Rahmen behördlich angeordneter Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung entstehen. Außerdem übernimmt sie die Kosten für die Tötung Ihrer Tiere, wenn die Tötung aufgrund tierseuchenrechtlicher Vorschriften angeordnet war. Die Entschädigung für Tierverluste soll Ihre Mitarbeit bei der Seuchenbekämpfung fördern und Ihre wirtschaftlichen Verluste mindern.

Die finanziellen Mittel für Entschädigungen werden zur Hälfte von der Tierseuchenkasse aufgebracht und stammen aus den Beiträgen der Tierhalterinnen und Tierhalter. Die andere Hälfte wird vom Land Niedersachsen bzw. Bremen getragen. Bei bestimmten Seuchen, wie z. B. der Schweinepest, Geflügelpest oder Maul- und Klauenseuche, beteiligt sich in der Regel auch die EU an den Kosten.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf die Entschädigung des gemeinen Wertes für die getöteten Tiere sowie für die Übernahme der Tötungskosten können Sie nur über die für den Ort Ihrer Tierhaltung zuständige kommunale Veterinärbehörde stellen.

  • Dort erhalten Sie das entsprechende Formular und dort wird der Wert der getöteten Tiere ermittelt. Grundlage dafür sind die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen und Nachweise und das von der Tierseuchenkasse zur Verfügung gestellte EDV-Programm.
  • Die kommunale Veterinärbehörde nimmt zudem darüber Stellung, ob Sie die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten haben, und sendet den vollständigen Antrag an die Niedersächsische Tierseuchenkasse.
  • Bei der Tierseuchenkasse wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, ob ein Anspruch auf die Leistungen besteht und wenn ja, wie hoch die Leistung ist.
  • Das Geld für die Entschädigung des gemeinen Wertes wird danach auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
  • Die Kosten für die Tötung der Tiere werden an den Dienstleister ausgezahlt, der die Tötung durchgeführt hat und von dem die entsprechende Rechnung stammt.
An wen muss ich mich wenden?

Sie Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen, kreisfreien Städten sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben. Außerdem müssen Sie im Fall der amtlichen angeordneten Tötung aufgrund einer Tierseuche alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten haben, damit der volle Anspruch auf die Leistungen besteht.

Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • Einkaufsbelege
  • Stallkarten
  • Schlachterlöse
  • Sonstige Nachweise über besondere Werte der Tiere
  • Rechnung über die Tötung der Tiere
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist: 30 Tage
Antragstellung bis 30 Tage nach der Tötung der Tiere
Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu Leistungen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung finden Sie auf der Website der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Niedersächsische Tierseuchenkasse
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse

Quintusstraße 1

29683 Bad Fallingbostel

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr