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Dokumente und Kopien: Beglaubigung

In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit Kopien (Abschriften/ Ausdrucke) von Dokumenten beglaubigen zu lassen.

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Das Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen beglaubigt Kopien (amtliche Beglaubigung), wenn

  • das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
  • die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird (z.B. Einbürgerungsurkunden, Schulzeugnisse etc.).

Das Original muss hierzu vorgelegt werden.

Nicht beglaubigt werden dürfen z. B.:

  • Abschriften aus amtlichen Registern
  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Gerichtsurteile
  • Vereins- und Handelsregisterauszüge
  • eidesstattliche Versicherungen
  • Generalvollmachten

Sofern Sie Kopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar (öffentliche Beglaubigung).

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit Kopien (Abschriften/ Ausdrucke) von Dokumenten beglaubigen zu lassen.

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Das Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen beglaubigt Kopien (amtliche Beglaubigung), wenn

  • das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
  • die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird (z.B. Einbürgerungsurkunden, Schulzeugnisse etc.).

Das Original muss hierzu vorgelegt werden.

Nicht beglaubigt werden dürfen z. B.:

  • Abschriften aus amtlichen Registern
  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Gerichtsurteile
  • Vereins- und Handelsregisterauszüge
  • eidesstattliche Versicherungen
  • Generalvollmachten

Sofern Sie Kopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar (öffentliche Beglaubigung).

Ergänzung zu An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen.

Kopien von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen von der Behörde nur dann beglaubigt werden, wenn sie zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger bestimmt sind. In diesem Fall wenden Sie sich Bitte an Frau Brekeller (Zimmer 113, Tel.: 05193 93-510).

In allen anderen Fällen werden die Personenstandsurkunden neu erstellt. Zuständig ist das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden

Unterstützende Institutionen

Bürgerbüro, Bürgerberatung

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport

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Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
Adresse

Schulstraße 3

29640 Schneverdingen

Öffnungszeiten
Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

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Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr