Dokumente und Kopien: Beglaubigung
In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit Kopien (Abschriften/ Ausdrucke) von Dokumenten beglaubigen zu lassen.
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Das Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen beglaubigt Kopien (amtliche Beglaubigung), wenn
- das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
- die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird (z.B. Einbürgerungsurkunden, Schulzeugnisse etc.).
Das Original muss hierzu vorgelegt werden.
Nicht beglaubigt werden dürfen z. B.:
- Abschriften aus amtlichen Registern
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
- Gerichtsurteile
- Vereins- und Handelsregisterauszüge
- eidesstattliche Versicherungen
- Generalvollmachten
Sofern Sie Kopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar (öffentliche Beglaubigung).
In vielen Bereichen des täglichen Lebens entsteht die Notwendigkeit Kopien (Abschriften/ Ausdrucke) von Dokumenten beglaubigen zu lassen.
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Das Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen beglaubigt Kopien (amtliche Beglaubigung), wenn
- das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
- die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird (z.B. Einbürgerungsurkunden, Schulzeugnisse etc.).
Das Original muss hierzu vorgelegt werden.
Nicht beglaubigt werden dürfen z. B.:
- Abschriften aus amtlichen Registern
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
- Gerichtsurteile
- Vereins- und Handelsregisterauszüge
- eidesstattliche Versicherungen
- Generalvollmachten
Sofern Sie Kopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar (öffentliche Beglaubigung).
Zuständig ist das Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen.
Kopien von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen von der Behörde nur dann beglaubigt werden, wenn sie zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger bestimmt sind. In diesem Fall wenden Sie sich Bitte an Frau Brekeller (Zimmer 113, Tel.: 05193 93-510).
In allen anderen Fällen werden die Personenstandsurkunden neu erstellt. Zuständig ist das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat.
Es müssen keine Fristen beachtet werden
Bürgerbüro, Bürgerberatung
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
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