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Führerschein: Ausstellung - Fahrgastbeförderung

Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

Voraussetzung

  • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

Ansprechpersonen
Frau L. Djeddi
05162 970-506
05162 970-99506
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
  • Ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007, die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20.08.2021 geändert worden ist, entspricht
  • Gutachten eines Augenarztes
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
  • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühr: 38,00 Euro
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses
Gebühr: 13,00 Euro
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Gebühr: 42,60 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Verkehrsteuerung, Zulassung, Fahrerlaubnis
Adresse

Vogteistraße 19

29683 Bad Fallingbostel

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr