Verkehrsüberwachung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem bezogen auf das Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG), das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG)
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).
Bundesministerium für Verkehr, Bau und StadtentwicklungText überprüft durch die AG Kommunenredaktion
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