Lageplan (einfach oder qualifiziert)
Für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dafür ist ein Bauantrag nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beim Landkreis zu stellen. Mit diesem Bauantrag sind, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen.
Die Vorlage eines qualifizierten Lageplans ist in aller Regel bei Grenzbebauung oder bei der Einhaltung von Grenzabständen erforderlich. Die Entscheidung darüber, welche Art des Lageplans einem Bauantrag beizufügen ist, trifft die jeweils zuständige Baugenehmigungsbehörde.
Der einfache Lageplan enthält folgende Angaben aus dem Liegenschaftskataster:
• die Angabe des Maßstabes und die Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung
• die Bezeichnung des Baugrundstücks nach Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück mit Angabe der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten
• den Flächeninhalt des Baugrundstücks
• die katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke
• den Bestand der vorhandenen Gebäude auf dem Baugrundstück und auf den benachbarten Grundstücken (soweit im Liegenschaftskataster nachgewiesen)
• die im Liegenschaftsbuch enthaltenen Hinweise auf Baulasten
Der qualifizierte Lageplan enthält zusätzlich noch folgende Angaben:
• die für die bauaufsichtliche Beurteilung erforderlichen Abmessungen des Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster
• eine Aussage über die Zuverlässigkeit von Grenzen und ihre Erkennbarkeit in der Örtlichkeit
• die Eigentümer der benachbarten Grundstücke
• eine Aussage über die Vollständigkeit des Gebäudebestandes
Für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dafür ist ein Bauantrag nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beim Landkreis zu stellen. Mit diesem Bauantrag sind, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen.
Die Vorlage eines qualifizierten Lageplans ist in aller Regel bei Grenzbebauung oder bei der Einhaltung von Grenzabständen erforderlich. Die Entscheidung darüber, welche Art des Lageplans einem Bauantrag beizufügen ist, trifft die jeweils zuständige Baugenehmigungsbehörde.
Der einfache Lageplan enthält folgende Angaben aus dem Liegenschaftskataster:
• die Angabe des Maßstabes und die Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung
• die Bezeichnung des Baugrundstücks nach Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück mit Angabe der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten
• den Flächeninhalt des Baugrundstücks
• die katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke
• den Bestand der vorhandenen Gebäude auf dem Baugrundstück und auf den benachbarten Grundstücken (soweit im Liegenschaftskataster nachgewiesen)
• die im Liegenschaftsbuch enthaltenen Hinweise auf Baulasten
Der qualifizierte Lageplan enthält zusätzlich noch folgende Angaben:
• die für die bauaufsichtliche Beurteilung erforderlichen Abmessungen des Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster
• eine Aussage über die Zuverlässigkeit von Grenzen und ihre Erkennbarkeit in der Örtlichkeit
• die Eigentümer der benachbarten Grundstücke
• eine Aussage über die Vollständigkeit des Gebäudebestandes
Der Lageplan kann mit wenigen Angaben wie bspw. der Lage des Baugrundstücks und den Herstellungskosten des Bauvorhabens beantragt werden. Im ersten Schritt wird für das Baugrundstück sodann die Qualität der Liegenschaftsgrafik geprüft; bei unzureichender Qualität werden vorhandene Vermessungsunterlagen ausgewertet und die Liegenschaftsgrafik entsprechend verbessert. Im zweiten Schritt werden die Auszüge aus der Liegenschaftsgrafik und der Liegenschaftsbeschreibung zusammengetragen, aufbereitet und versendet.
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin, bzw. einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI).
Liste der niedersächsischen KatasterämterListe der in Niedersachsen zugelassenen ÖbVIs
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektionen des Landesamtes f&uum
Sie können einen Antrag auf Erstellung eines Lageplanes stellen, wenn Sie
- eine Architektin bzw. Architekt oder sonstige Person mit Vollmacht oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der Erbbauberechtigten bzw. des Erbbauberechtigten,
- Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer oder
- eine erbbauberechtigte Person
sind.
- Aussage der unteren Bauaufsichtsbehörde, ob ein einfacher oder qualifizierter Lageplan benötigt wird
- Amtliche Adresse oder Katasterbezeichnung/ Flurstückskennzeichen des Grundstücks, auf dem das neue Bauvorhaben errichtet werden soll.
- Herstellungskosten und Art des Bauvorhabens
- Wenn die antragstellende Person nicht zugleich Eigentümerin/ Eigentümer oder erbbauberechtigt ist, wird eine formlose Vollmacht durch die Grundstückseigentümerin/ den Grundstückseigentümer oder die Erbbauberechtigte/ den Erbbauberechtigten benötigt.
- Wenn die antragstellende Person nicht zugleich Kostenschuldnerin/ Kostenschuldner ist, wird eine formlose Bestätigung zur Übernahme der Kosten benötigt.
Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese Kostenordnung ist verbindlich für die Regionaldirektionen und für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure.
Für ein Einfamilienwohnhaus mit einem Herstellungswert von bis zu 350.000,-€ werden Gebühren von rd. 260,-€ für einen einfachen Lageplan fällig.
Ein qualifizierter Lageplan kostet für das Beispiel rd. 910,-€.
Keine
Dauer bis zu 5 Werktagen.
Der qualifizierte Lageplan nimmt wegen seines erforderlichen Außendienstanteils (Überprüfung der örtlichen Verhältnisse und der Angaben des Liegenschaftskatasters) einen deutlich längeren Zeitraum in Anspruch; i. d. R. liegt er nach drei Wochen vor.
Formulare vorhanden: Nein Schriftform erforderlich: Nein Formlose Antragsstellung möglich: Ja Persönliches Erscheinen nötig: Nein Online-Dienst vorhanden: Ja Online-Antrag: Lageplan beantragen |
Der Begriff Lageplan wird oft für einen gewöhnlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte synonym verwendet: Daher ist vorab mit der Bauaufsichtsbehörde zu klären, ob ein Auszug aus der Liegenschaftskarte ausreichend ist oder ein amtlicher Lageplan im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erforderlich ist.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport, Referat 44
Birkenstraße 13 - 15
29614 Soltau
und nach Vereinbarung