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Beurkundungen & Sorgeregister

Beim Jugendamt können Sie unter vorheriger Terminabsprache nachfolgende Beurkundungen vornehmen lassen. 

Vaterschaftsanerkennungen können beim Standesamt, Jugendamt sowie bei einer Notarin oder bei einem Notar beurkundet werden. Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter. Die Anerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter können gemeinsam oder getrennt aufgenommen werden. Eine Aufnahme der Erklärungen ist bereits vor Geburt des Kindes möglich.

Die Beurkundungen in Standes- und Jugendämtern sind in der Regel kostenfrei.

Detaillierte Informationen zur Vaterschaftsanerkennung erhalten Sie hier.

Möchten Eltern eines Kindes die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, können beide eine Sorgeerklärung beurkunden lassen. Voraussetzung hierfür ist eine rechtswirksam feststehende Vaterschaft. Sorgeerklärungen können in Jugendämtern oder beim Notar beurkundet werden. Eine Aufnahme der Erklärungen ist, wie auch bei der Vaterschaftsanerkennung, bereits vor Geburt des Kindes möglich. 

Ist die Vaterschaft bereits wirksam anerkannt und die Eltern heiraten einander, haben sie damit automatisch die gemeinsame elterliche Sorge.  

Jedes Jugendamt ist befugt, Unterhaltsansprüche eines jungen Menschen zu beurkunden, sofern der junge Mensch zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Für nicht miteinander verheiratete Eltern können Unterhaltsansprüche von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt des Kindes beurkundet werden (§ 1615l Bürgerliches Gesetzbuch, sogenannter "Betreuungsunterhalt").

Ansprechpersonen
Die Aufteilung der Sachbearbeitung erfolgt in diesem Bereich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes. Die Ansprechpersonen finden Sie unter dem Thema "Beistandschaft". Wählen Sie dort bitte "An wen muss ich mich wenden?" aus.

Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind oder waren, keine Sorgeerklärung beurkundet haben und es keine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht gibt, steht das Sorgerecht der Mutter grundsätzlich allein zu.  

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dieses über eine Bescheinigung über die Alleinsorge nachzuweisen, mit der sogenannten Negativbescheinigung als Sorgerechtsnachweis.

Diese Bescheinigung kann bei dem für den derzeitigen Wohnort zuständigen Jugendamt angefordert werden. Nutzen Sie dafür gerne das Serviceportal.

Ihr Kontakt

Vormund-/Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss

Frau J. Riedl (Beurkundung Vaterschaft & Sorgerechtserklärung / Sorgeregister)

Vogteistr. 19
29683 Bad Fallingbostel
05162 970-391
05162 970-99391

Beurkundung Unterhalt:

Die Aufteilung der Sachbearbeitung erfolgt in diesem Bereich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes. Die Ansprechpersonen finden Sie unter dem Thema "Beistandschaft". Wählen Sie dort bitte "An wen muss ich mich wenden?" aus.