Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz hat die Aufgabe Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit vor möglichen Gefährdungen zu schützen, bis sie selbst in der Lage sind, diese zu erkennen, einzuschätzen und mit ihnen eigenverantwortlich umzugehen.
Mögliche Gefährdungen gibt es in vielen unterschiedlichen Bereichen: Von legalen Drogen, wie Alkohol und Tabak, über den sich ständig verändernden, immer größeren Bereich der Medien und Computer- bzw. Internet-Angebote, bis hin zu jugendgefährdenden Orten, wie Spielhallen, Sex-Shops etc.
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der ordnungsrechtlichen Praxis zu gewährleisten, kooperiert die Jugendpflege des Heidekreises eng mit der Polizei, den Ordnungs-, Gewerbeämtern und den Gemeinden. Es erfolgen, in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion des Heidekreises und gegebenenfalls den Ordnungsämtern, Kontrollen von Veranstaltungen und Gewerbetreibenden, die Begleitung auch von privat organisierten Festen (zum Beispiel den so genannten Abi-Partys) und Testkäufe im gesamten Landkreis.
Genau so relevant ist die Information, Beratung und Aufklärung von Eltern, Lehrerschaft, Gewerbetreibenden, Behörden, freien Trägern und Vereinen, deren Jugendgruppenleitungen und allen Personen, die vom Jugendschutz-Gesetz (JuSchG) betroffen oder an ihm interessiert sind.
Unterstützt und begleitet werden private oder schulische Initiativen und Aktionen im Bereich der Präventionsarbeit durch beispielsweise Workshops und Vorträge.
Im Bereich des Jugendarbeitsschutzes werden Fragen zu Arbeitszeiten, Arten der erlaubten Tätigkeiten, sowie die Anfragen für die Beschäftigung von Minderjährigen im Bereich von künstlerischen Tätigkeiten, Film- oder Fotoaufnahmen, geklärt und bearbeitet.
Weitere Informationen dazu sind zu finden im Familenwegweiser.