Jugendhilfe im Strafverfahren
Ein polizeiliches Ermittlungsverfahren, die Erhebung einer Anklage oder die Eröffnung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens können bei den Betroffenen viele Unsicherheiten und Fragen aufwerfen, wie zum Beispiel:
- Welche Rechte und Pflichten habe ich?
- Gibt es noch Möglichkeiten, meine Situation zu verbessern?
- Kann ich problemlos meinen Führerschein machen?
- Steht mir eine rechtliche Vertretung zu?
- Bekomme ich einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis?
- Wie wird der weitere Verlauf des Verfahrens aussehen?
Wir unterstützten junge Menschen zwischen 14 und 20 Jahren während des gesamten Strafverfahrens und betreuen sie in Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dabei wird in Kooperation gearbeitet, jedoch unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Unser Angebot
- Information rund um den Ablauf des jeweiligen Verfahrens
- Beantwortung und Hilfe bei Fragen
- Aufklärung bei Unsicherheiten
- Begleitung während der Gerichtsverhandlung
- Prüfen, ob es Alternativen zum Strafverfahren gibt
- Vermittlung und Betreuung von Maßnahmen der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht
- Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bleiben wir im Austausch
Sollte im Gespräch weiterer Unterstützungsbedarf auftreten, beispielsweise in den Bereichen Familie, Wohnen, Freundeskreis, Schule oder Beruf, Sucht, Schulden usw., wird gerne über Hilfsangebote informiert und auf Wunsch ein Kontakt hergestellt.
Ihr Kontakt
Bitte vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren.
Frau A. Sommer
29614 Soltau
Frau F. Möller
29683 Bad Fallingbostel