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Unterhalt und Beistandschaft

Unterhaltsvorschuss

Soweit ein unterhaltspflichtiges Elternteil keinen Unterhalt für ein minderjähriges Kind zahlt, tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorleistung.

Die Anspruchsvoraussetzungen sowie die Antragsvordrucke für die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) können Sie auf den Seiten des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung einsehen und herunterladen.

Antragstellung online durchführen:
Den Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz können Sie auch online stellen. Dazu müssen Sie sich mit Ihren persönlichen Daten registrieren, danach den Antrag ausfüllen und absenden. Dieser wird direkt an das Fachpersonal beim Heidekreis übermittelt. Nur der Signaturbogen zum Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz muss ausgedruckt, unterschrieben und an den Landkreis Heidekreis, Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel per Post gesandt werden.

Hier geht`s zum Online-Portal.

Ansprechpersonen
Die Aufteilung der Sachbearbeitung erfolgt in diesem Bereich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes.
Die zuständigen Ansprechpersonen können Sie über diesen Link einsehen.

Beistandschaft

Das Jugendamt kann im Rahmen einer Beistandschaft die rechtliche Interessenvertretung des Kindes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche übernehmen. Eine Einschränkung der elterlichen Sorge ist damit nicht verbunden

Innerhalb seines Aufgabenkreises vertritt der Beistand das Kind und kann im Namen des Kindes außergerichtlich und vor Gericht tätig werden.

Eine Beistandschaft bedarf der Beantragung durch einen sorgeberechtigten Elternteil. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist ausschließlich der Elternteil antragsberechtigt, bei dem das Kind lebt.

Ist ein Elternteil alleiniger Inhaber oder Inhaberin der elterlichen Sorge kann dieser/diese auch dann eine Beistandschaft einrichten lassen, wenn das Kind bei einem Dritten lebt.

Da das Unterstützungsangebot individuell auf das Kind abzustimmen ist, ist es von Vorteil, die Einrichtung einer Beistandschaft telefonisch oder persönlich mit dem Jugendamt abzusprechen.

Ansprechpersonen
Die Aufteilung der Sachbearbeitung erfolgt in diesem Bereich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes. Die Ansprechpersonen finden Sie hier. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

pdf
Broschüre "Die Beistandschaft"
Weitere Informationen können Sie der Broschüre entnehmen.
(pdf / 1.01 MB)
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