Ausländer- & Asylangelegenheiten
Einbürgerung & Staatsangehörigkeiten
Die Einreise und der Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern nach bzw. in Deutschland sind abhängig von ihrem Herkunftsstaat sowie der persönlichen Situation und dem Grund der Einreise in den verschiedensten Rechtsvorschriften geregelt. Zu nennen wären unter anderem das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Freizügigkeitsgesetz–EU (FreizügG/EU), das Asylgesetz (AsylG) sowie damit in Verbindung stehende Verordnungen, Konventionen, Vereinbarungen und Richtlinien.
Ausländerinnen und Ausländer, die Angehörige eines nicht der EU-zugehörigen Staates sind, benötigen für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Hierunter fallen:
- das Visum (§ 6 AufenthG)
- die befristete Aufenthaltserlaubnis (§ 7 AufenthG)
- die Blaue Karte (§ 19a AufenthG)
- die unbefristete Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG)
- die unbefristete Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EG
Ist für die Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich, so ist dieses bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatstaat zu beantragen.
Alle anderen Aufenthaltstitel werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt.
Ausländerinnen und Ausländer, die die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht erfüllen und Deutschland zum Beispiel nach einem negativ abgeschlossenen Asylverfahren wieder verlassen müssen, werden unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend geduldet.
Regelung des Aufenthaltes von Asylbewerbern während des Verfahrens
Über den Asylantrag entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Jede Asylbewerberin oder jeder Asylbewerber erhält während seines laufenden Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung, deren Gültigkeit der Heidekreis verlängert. Die Asylbegehrenden sind dem Heidekreis zugewiesen und haben deswegen ihren Wohnsitz während des Asylverfahrens an der ihnen genannten Anschrift zu nehmen, solange sie zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen. Wird der Asylantrag abgelehnt, organisiert die Ausländerbehörde die Ausreise bzw. Abschiebung, dazu gehört unter anderem auch die Beschaffung von Ausweispapieren.
Wird jemand als Asylberechtigte oder als Asylberechtigter anerkannt, erhält er durch die Ausländerbehörde einen Reiseausweis und eine Aufenthaltserlaubnis. Die Asylbegehrenden haben die Möglichkeit, nach drei Monaten eine Beschäftigungserlaubnis zu erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat. Dafür ist eine ausgefüllte Stellenbeschreibung seitens des Arbeitgebers vorzulegen. Für ein unentgeltliches Praktikum sollte vor Antritt eine Absprache mit der Ausländerbehörde erfolgen, ob eine Zustimmung der Bundesagentur erforderlich ist.
Chancen-Aufenthaltsrecht
Das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts ist in Kraft getreten. Mit der Neuregelung vollzieht die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Neuanfang in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik sowie einer umfassenden Modernisierung des Einwanderungsrechts. Die im Gesetz geregelte 18-monatige Aufenthaltserlaubnis wird langjährig Geduldeten die Möglichkeit geben, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:
Ihr Kontakt
Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Dies gilt auch bei Verpflichtungserklärungen (Besuchseinladungen). Bitte sprechen Sie frühzeitig einen Termin telefonisch unter 05162 970-333 ab.
Ihre Ansprechpersonen beim Heidekreis sind nachfolgend aufgeführt. Die Aufteilung der Sachbearbeitung erfolgt in diesem Bereich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Ausländerin bzw. des Ausländers.
Ausländer- und Asylangelegenheiten:
Buchstabe A - Als
Frau C. Rockmann
29683 Bad Fallingbostel
Buchstabe Alt - C
Herr S. Bogusch
29683 Bad Fallingbostel
Buchstabe D - Haw
Frau M. Getter
29683 Bad Fallingbostel
Buchstabe Hax - Ko
Frau V. Schimmelpfennig
29683 Bad Fallingbostel
Buchstabe Kr - Ma
Frau A. Lehmann
29683 Bad Fallingbostel
Buchstabe Me - Nh
Frau S. Jipp
29683 Bad Fallingbostel
Buchstabe Ni - Ra
Frau N. Niehoff
29683 Bad Fallingbostel
Buchstabe Re - S
N. N.
Tel.: 05162 970-333
Buchstabe T - Z
Frau L. Hebenbrock
29683 Bad Fallingbostel
EU-Angehörige, Freiwillige Ausreise und Verpflichtungserklärungen:
Frau Y. Röbbert
29683 Bad Fallingbostel
Frau K. Graubohm
29683 Bad Fallingbostel
Allgemeines Ausländerrecht
Buchstabe A - H
Frau M. Ruc
29683 Bad Fallingbostel
Buchstabe I - R
Herr P. Stahnsdorff
29683 Bad Fallingbostel
Buchstabe S - Z
N. N.
Tel.: 05162 970-333
Einbürgerung / Staatsangehörigkeiten
Ausländerinnen und Ausländer, die sich bereits lange in Deutschland aufhalten und hier sozial und wirtschaftlich integriert sind, können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Die Voraussetzungen dafür können je nach den persönlichen Verhältnissen unterschiedlich sein. In der Regel wird aber
- ein langjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland,
- gute Deutschkenntnisse,
- keine strafrechtlichen Verurteilungen,
- Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit,
- Nachweis über ein ausreichendes eigenes Einkommen und
- das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
gefordert.
Dem Einbürgerungsantrag sind in der Regel der Heimatpass, Personenstandsurkunden, ein Passfoto, Einkommensnachweise und Nachweise über eine Ausbildung usw. in Deutschland beizufügen. Weitere umfassende Informationen erhalten Sie auch im Internet auf den Seiten der Bundesregierung.
Da die Voraussetzungen für eine Einbürgerung je nach Herkunftsland, Alter und Familienstand, wie zum Beispiel Ehegatte einer/eines Deutschen, ganz unterschiedlich sein können, lassen Sie sich bitte vor der Antragstellung von der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde beraten.
Ihr Kontakt
Für Informationen und Fragen rund um das Thema Einbürgerung und Staatsangehörigkeit stehen Ihnen gerne nachfolgend genannte Ansprechpersonen zur Verfügung. Telefonische Erreichbarkeit: montags bis donnerstags von 11 bis 12 Uhr und dienstags und donnerstags von 14 bis 15 Uhr.
Herr D. Woelms
29683 Bad Fallingbostel
Frau S. Köpcke
29683 Bad Fallingbostel
Frau E. Böhling
29683 Bad Fallingbostel
Frau U. Zeglin
29683 Bad Fallingbostel