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Tierseuchenbekämpfung und Nutztierhaltung

Die Tierseuchenbekämpfung dient dem Schutz des Menschen vor Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können sowie der Verhütung und Bekämpfung von bestimmten übertragbaren Erkrankungen, deren Ausbruch einen großen volkswirtschaftlichen Schaden mit sich ziehen würde.

Zu den Aufgaben der Fachgruppe Veterinärüberwachung gehören

  • die professionelle Bekämpfung und Prophylaxe anzeigepflichtiger Tierseuchen,
  • der Schutz der landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhalter vor wirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen,
  • das Erhalten und Aufbauen gesunder Nutz- und Zuchttierbestände,
  • der Schutz des Menschen vor übertragbaren Tierseuchen,
  • das Aufrechterhalten eines freien Viehhandels sowie
  • die Organisation der ordnungsgemäßen Tierkörperbeseitigung.

Geflügelpest

Update vom 04.11.2025: Am 24.10.2025 wurde durch das Friedrich-Löffler-Institut der Ausbruch der Aviären Influenza in einem Nutzgeflügelbestand im Landkreis Heidekreis amtlich bestätigt. In der Folge wurden auch zahlreiche Wildvögel, darunter Kraniche, Wildenten und Wildgänse, positiv auf das HPAIV vom Subtyp H5 getestet und sind an den Folgen der Infektion verendet.

Zur Eindämmung der Ausbreitung der Seuche wurden in enger Abstimmung zwischen dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz, der Unteren Naturschutzbehörde und der Jagdbehörde unverzüglich Maßnahmen zur Tötung und unschädlichen Beseitigung erkrankter oder seuchenverdächtiger Wildvögel eingeleitet. Diese Maßnahmen erfolgen auf Grundlage der relevanten europäischen und nationalen Bestimmungen. Hierzu wurde eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist ab dem 4. November 2025 bis zum 15. Januar 2026 gültig. Detaillierte Infos entnehmen Sie bitte dem folgenden Amtsblatt 14/2025.

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Amtsblatt 14/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises
- Allgemeinverfügung des Landkreises Heidekreis zum Umgang mit Wildvögeln bei Geflügelpestverdacht

Veröffentlicht am 04.11.2025
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UPDATE vom 28.10.2025: Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung 1/2025 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz gegen die Aviäre Influenza. Die Allgemeinverfügung hat zunächst bis zum 15.01.2026 Gültigkeit. Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem folgenden Amtsblatt 13/2025. 

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Amtsblatt 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises
- Anordnung der Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz gegen die Aviäre Influenza

Veröffentlicht am 28.10.2025
(pdf / 0.16 MB)
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Geflügelpest im Heidekreis erstmalig in einer Geflügelhaltung amtlich nachgewiesen

Am Mittwochabend, dem 22. Oktober 2025, wurden bei einem Kleinstbetrieb (unter 50 Stück Wirtschaftsgeflügel/Hausgeflügel) zwischen Soltau und Munster sogenannte Tupferproben (kombinierter Rachen/Kloakentupfer) zum Zwecke der Seuchenabklärung genommen und anschließend zum Veterinärinstitut des LAVES nach Oldenburg per Kurier verbracht. Der Betrieb wurde vorläufig behördlich gesperrt. Das Veterinärinstitut LAVES in Oldenburg bestätigte am Donnerstag, dem 23. Oktober 2025, den amtlichen Verdacht auf Geflügelpest. Das Nationale Referenzlabor für Tierseuchen (Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems) bestätigte dieses Ergebnis am 24. Oktober 2025, sodass der Ausbruch der Geflügelpest dann amtlich festgestellt werden konnte.

Das Veterinäramt des Landkreises Heidekreis erließ daraufhin eine Tötungsanordnung für das verbliebene Nutzgeflügel und führte die tierschutzgerechte Tötung noch am selben Tag durch. Die getöteten Tiere (Hühner und Enten) wurden unverzüglich der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt zugeführt und erste Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen im Betrieb angeordnet und durchgeführt. Ursache für die Infektion des Hausgeflügels war der nachweisliche direkte Kontakt mit einem infizierten Wildvogel. Der Betrieb bleibt bis zur endgültigen Abnahme der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen weiterhin tierseuchenrechtlich gesperrt.

Von einer amtlichen Veröffentlichung (mit der Einrichtung von Restriktionszonen) wird nach Risikobewertung gemäß EU-Recht verzichtet, da es sich um einen Kleinstbetrieb (weniger als 50 Stück Geflügel) handelt.

Das Veterinäramt bittet trotzdem alle Geflügelhalter - unabhängig von der Tierzahl - dringend um die Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen.

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Verhaltensregeln für kleine Geflügelhobbyhaltungen
(pdf / 0.44 MB)
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Weitere Infos zur Geflügelpest gibt es auf der Internetseite des Laves.Links und Infoblätter stehen hier zur Verfügung.

Stand: 04.11.2025

Afrikanische Schweinepest (ASP) 

Präventionsmaßnahmen gegen ASP 
Tonnen für die Entsorgung von sogenannten „Aufbrüchen“ und „Zerwirkresten“ von Schwarzwild werden Jägerinnen und Jägern kostenfrei zur Verfügung gestellt

Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung und Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen (ASP) stellt der Heidekreis mit Unterstützung von sieben teilnehmenden Städten, Gemeinden und Samtgemeinden sogenannte „Aufbruchtonnen“ für die Entsorgung von Schwarzwildabfällen den Jagdausübungsberechtigten seit Juli 2020 bereit. Die Standorte sind in Bispingen, Munster und Schwarmstedt beim Bauhof, in Soltau und Bad Fallingbostel bei der Kreisstraßenmeisterei, in Neuenkirchen bei der Landschlachterei MiWo, in Hodenhagen und in Wietzendorf beim Klärwerk und in Frankenfeld beim Lackier-Center. 

Die ASP ist eine virusbedingte, ansteckende Krankheit, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft und meist zum raschen Tod der Tiere führt. Die wirtschaftlichen Schäden im Falle eines Ausbruchs bei Haus- oder Wildschweinen sind gravierend. Insbesondere im Falle eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen besteht die große Gefahr, dass sich die Vermarktungsbedingungen für Schweine haltende Betriebe und die Jagdbedingungen für Revierinhaberinnen und Revierinhaber aufgrund der äußerst schwierigen Bekämpfung und Tilgung der Tierseuche über einen sehr langen Zeitraum erstrecken können. Im ASP-Tierseuchenfall bei Wildschweinen ist der Entsorgungsweg über diese „Aufbruchtonnen“ rechtlich zwingend vorgeschrieben. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.

Eine Annahme der Schwarzwildabfälle ist während der Öffnungszeiten der Einrichtungen möglich. Eine hygienische einwandfreie Befüllung der zur Verfügung gestellten „Aufbruchton-nen“ ist einzuhalten. Das Abholen dieser „tierischen Nebenprodukte“ erfolgt nach Anmeldung der jeweiligen Einrichtungen über die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt in Mulms-horn/Rotenburg. Die Entsorgungskosten werden vom Heidekreis getragen und hängen von der Intensität der Nutzung ab.

Kadavertonnen
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Aufbruchsammelstellen im Heidekreis
Informieren Sie sich über die genauen Adressen und Öffnungszeiten der Einrichtungen. 

Stand Oktober 2025
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Früherkennung der Schweinepest bei Wildschweinen

Schweinepest

Um die Schweinepest bei Wildschweinen frühzeitig zu erkennen, sind die Revierinhaberinnen und Revierinhaber aufgefordert, Blutproben von erlegtem Schwarzwild zu ziehen. Die Proben sind mit einem Probebegleitschein zu versehen und können beim Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Bad Fallingbostel oder bei den beiden nachfolgend aufgeführten Trichinenuntersuchungslaboren abgeben werden.

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Probebegleitschein
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Trichinenuntersuchungslabore

Jutta Bülthuis
Steinkenhöfener Weg 5, 29646 Bispingen
Tel.: 05194 572
Fax: 05194 1426

Dr. Annemarie Krull
Bahnhofstraße 63 a,  29693 Hodenhagen
Tel.: 05164 800381
Fax: 05164 800349

Befunde von Antikörpern der AK bei Wildschweinen 

Aujeszkysche Krankheit (AK)

Die AK ist eine weltweit verbreitete, virusbedingte und hochansteckende Allgemeinerkrankung vieler Säugetierarten, wobei das Schwein der Hauptwirt ist. Wildschweine können sich ebenfalls infizieren. Nur Primaten und Pferdeartige gelten als resistent, der Mensch ist nicht betroffen.

Die Feststellung der AK bei Wildschweinen ist weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht, im Gegensatz zur Feststellung der AK bei Hausschweinen, nicht als Tierseuchenausbruch bewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere, besonders Hunde, dar. Schweinehalterinnen und Schweinehalter sollten strikt die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Jägerinnen und Jägern wird dringend empfohlen kein Aufbruch von Wildschweinen an Hunde zu verfüttern. 

Befunde
Stand: 27.11.2025

Wildschwein im Wald

Hinweise zur 

Blauzungenkrankheit

22.11.2024: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Ausnahmeregelung für Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit verlängert. Lesen Sie mehr. 

Das Bluetonge Virus Subtyp 3 (BTV-3) ist erstmalig am 17.07.2024 im Heidekreis amtlich bei einem kleinen Rinder-haltenden Betrieb im Raum Walsrode nachgewiesen worden. Am 22.07.2024 ist ein weiterer Fall, diesmal im Raum Neuenkirchen, aufgetreten. Mittlerweile ist in 74 landwirtschaftlichen Betrieben im Heidekreis die Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt worden (Stand: 22.10.2024).

Es besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht. Aufgrund der aktuellen und massiven Infektionswelle wird dringend empfohlen empfängliche Wiederkäuer gegen BTV 3 impfen zu lassen. Weitere Informationen dazu lesen Sie auf der Homepage der StIKo Vet.

Für den Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit nicht gefährlich. Bei Schafen (und seltener bei Rindern) kann es jedoch zu teils schwerwiegenden Krankheitsausbrüchen kommen.

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Allgemeinverfügung des Heidekreises zur Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung gegen den Erreger Blauzungenkrankheit des Serotyps 3
(pdf / 0.08 MB)
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Informationsblatt zur Impfung
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Darstellung der Ausbreitung
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Härtebeihilfe

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Informationen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zu Härtebeihilfen; Impfungen/Tierverluste
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Information zur Härtebeihilfe 
für an BTV-3 verendete, geimpfte Schafe, Ziegen und Rinder
(pdf / 0.23 MB)
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Antrag auf Gewährung einer Härtebeihilfe
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West-Nil-Virus

Im September 2024 wurde erstmalig eine Infektion mit dem West-Nil-Virus bei einem Pferd im Heidekreis nachgewiesen. Das West-Nil-Virus (WNV) ist ein aus Afrika stammendes Virus, das durch blutsaugende Mücken übertragen wird. Im natürlichen Wirtskreislauf wird es zwischen Vögeln und Stechmücken übertragen. Menschen und Pferde können ebenfalls mit dem WNV infiziert werden, jedoch kann das Virus von ihnen nicht weiter übertragen werden. Deshalb gelten Menschen und Pferde als sogenannte Fehlwirte ("dead-end-hosts"), von denen keine Infektionsgefahr ausgeht. Umfängliche Informationen zum West-Nil-Virus erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Informationen zur

Tierseuchenbekämpfung der Nachbarlandkreise  

Landkreis Celle: Lesen Sie mehr.

Landkreis Harburg: Lesen Sie mehr.

Landkreis Lüneburg: Lesen Sie mehr.

Landkreis Rotenburg/Wümme: Lesen Sie mehr.

Landkreis Uelzen: Lesen Sie mehr.

Nutztierhaltung

Wer Nutztiere im Heidekreis hält, hat dies dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Heidekreis mitzuteilen und eine Registriernummer zu beantragen. 

Zum Onlineantrag
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Registriernummernantrag
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Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Formular „Registriernummernantrag“
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