Tierseuchenbekämpfung und Nutztierhaltung
Die Tierseuchenbekämpfung dient dem Schutz des Menschen vor Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können sowie der Verhütung und Bekämpfung von bestimmten übertragbaren Erkrankungen, deren Ausbruch einen großen volkswirtschaftlichen Schaden mit sich ziehen würde.
Zu den Aufgaben der Fachgruppe Veterinärüberwachung gehören
- die professionelle Bekämpfung und Prophylaxe anzeigepflichtiger Tierseuchen,
- der Schutz der landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhalter vor wirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen,
- das Erhalten und Aufbauen gesunder Nutz- und Zuchttierbestände,
- der Schutz des Menschen vor übertragbaren Tierseuchen,
- das Aufrechterhalten eines freien Viehhandels sowie
- die Organisation der ordnungsgemäßen Tierkörperbeseitigung.
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Präventionsmaßnahmen gegen ASP
Tonnen für die Entsorgung von sogenannten „Aufbrüchen“ und „Zerwirkresten“ von Schwarzwild werden Jägerinnen und Jägern kostenfrei zur Verfügung gestellt
Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung und Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen (ASP) stellt der Heidekreis mit Unterstützung von sieben teilnehmenden Städten, Gemeinden und Samtgemeinden sogenannte „Aufbruchtonnen“ für die Entsorgung von Schwarzwildabfällen den Jagdausübungsberechtigten seit Juli 2020 bereit. Die Standorte sind in Bispingen, Munster und Schwarmstedt beim Bauhof, in Soltau und Bad Fallingbostel bei der Kreisstraßenmeisterei, in Neuenkirchen bei der Landschlachterei MiWo, in Hodenhagen und in Wietzendorf beim Klärwerk und in Frankenfeld beim Lackier-Center.
Die ASP ist eine virusbedingte, ansteckende Krankheit, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft und meist zum raschen Tod der Tiere führt. Die wirtschaftlichen Schäden im Falle eines Ausbruchs bei Haus- oder Wildschweinen sind gravierend. Insbesondere im Falle eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen besteht die große Gefahr, dass sich die Vermarktungsbedingungen für Schweine haltende Betriebe und die Jagdbedingungen für Revierinhaberinnen und Revierinhaber aufgrund der äußerst schwierigen Bekämpfung und Tilgung der Tierseuche über einen sehr langen Zeitraum erstrecken können. Im ASP-Tierseuchenfall bei Wildschweinen ist der Entsorgungsweg über diese „Aufbruchtonnen“ rechtlich zwingend vorgeschrieben. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.
Eine Annahme der Schwarzwildabfälle ist während der Öffnungszeiten der Einrichtungen möglich. Eine hygienische einwandfreie Befüllung der zur Verfügung gestellten „Aufbruchton-nen“ ist einzuhalten. Das Abholen dieser „tierischen Nebenprodukte“ erfolgt nach Anmeldung der jeweiligen Einrichtungen über die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt in Mulms-horn/Rotenburg. Die Entsorgungskosten werden vom Heidekreis getragen und hängen von der Intensität der Nutzung ab.
Schweinepest
Um die Schweinepest bei Wildschweinen frühzeitig zu erkennen, sind die Revierinhaberinnen und Revierinhaber aufgefordert, Blutproben von erlegtem Schwarzwild zu ziehen. Die Proben sind mit einem Probebegleitschein zu versehen und können beim Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Bad Fallingbostel oder bei den beiden nachfolgend aufgeführten Trichinenuntersuchungslaboren abgeben werden.
Trichinenuntersuchungslabore
Jutta Bülthuis
Steinkenhöfener Weg 5, 29646 Bispingen
Tel.: 05194 572
Fax: 05194 1426
Dr. Annemarie Krull
Bahnhofstraße 63 a, 29693 Hodenhagen
Tel.: 05164 800381
Fax: 05164 800349
Aujeszkysche Krankheit (AK)
Die AK ist eine weltweit verbreitete, virusbedingte und hochansteckende Allgemeinerkrankung vieler Säugetierarten, wobei das Schwein der Hauptwirt ist. Wildschweine können sich ebenfalls infizieren. Nur Primaten und Pferdeartige gelten als resistent, der Mensch ist nicht betroffen.
Die Feststellung der AK bei Wildschweinen ist weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht, im Gegensatz zur Feststellung der AK bei Hausschweinen, nicht als Tierseuchenausbruch bewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere, besonders Hunde, dar. Schweinehalterinnen und Schweinehalter sollten strikt die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Jägerinnen und Jägern wird dringend empfohlen kein Aufbruch von Wildschweinen an Hunde zu verfüttern.
Befunde
Jahr | Anzahl der Wildschwein-Blutproben | Anzahl der Proben mit Antikörpern |
---|---|---|
2024 |
| |
2023 | 460 |
|
2022 | 591 |
|
2021 | 646 Blutproben | keine |
2020 | 794 |
|
2019 | 456 | 4 |
Blauzungenkrankheit
22.11.2024: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Ausnahmeregelung für Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit verlängert. Lesen Sie mehr.
Das Bluetonge Virus Subtyp 3 (BTV-3) ist erstmalig am 17.07.2024 im Heidekreis amtlich bei einem kleinen Rinder-haltenden Betrieb im Raum Walsrode nachgewiesen worden. Am 22.07.2024 ist ein weiterer Fall, diesmal im Raum Neuenkirchen, aufgetreten. Mittlerweile ist in 74 landwirtschaftlichen Betrieben im Heidekreis die Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt worden (Stand: 22.10.2024).
Es besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht. Aufgrund der aktuellen und massiven Infektionswelle wird dringend empfohlen empfängliche Wiederkäuer gegen BTV 3 impfen zu lassen. Weitere Informationen dazu lesen Sie auf der Homepage der StIKo Vet.
Für den Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit nicht gefährlich. Bei Schafen (und seltener bei Rindern) kann es jedoch zu teils schwerwiegenden Krankheitsausbrüchen kommen.
Härtebeihilfe
West-Nil-Virus
Im September 2024 wurde erstmalig eine Infektion mit dem West-Nil-Virus bei einem Pferd im Heidekreis nachgewiesen. Das West-Nil-Virus (WNV) ist ein aus Afrika stammendes Virus, das durch blutsaugende Mücken übertragen wird. Im natürlichen Wirtskreislauf wird es zwischen Vögeln und Stechmücken übertragen. Menschen und Pferde können ebenfalls mit dem WNV infiziert werden, jedoch kann das Virus von ihnen nicht weiter übertragen werden. Deshalb gelten Menschen und Pferde als sogenannte Fehlwirte ("dead-end-hosts"), von denen keine Infektionsgefahr ausgeht. Umfängliche Informationen zum West-Nil-Virus erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
- Niedersächsische Tierseuchenkasse
- Friedrich-Löffler-Institut: Tierseuchengeschehen
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Steigende Nachweise des Virus bei Pferden
- Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Tierseucheninfo
Tierseuchenbekämpfung der Nachbarlandkreise
Landkreis Celle: Lesen Sie mehr.
Landkreis Harburg: Lesen Sie mehr.
Landkreis Lüneburg: Lesen Sie mehr.
Landkreis Rotenburg/Wümme: Lesen Sie mehr.
Landkreis Uelzen: Lesen Sie mehr.
Nutztierhaltung
Wer Nutztiere im Heidekreis hält, hat dies dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Heidekreis mitzuteilen und eine Registriernummer zu beantragen.
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Die Kennzeichnungspflicht gemäß des TierHaltKennzG gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt.
Alle Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind jetzt aufgefordert, bis zum 1. August 2024 die Haltung in einer Haltungseinrichtung der zuständigen Behörde ihres Bundeslandes mitzuteilen und erhalten daraufhin eine Kennnummer, die die Haltungsform belegt. Diese Kennnummer dient als Basisinformation für die jeweilige Haltungsform in der gesamten Lebensmittelkette und letztendlich an der Verkaufsstelle.
In Niedersachsen ist das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die zuständige Behörde zur Erteilung der Kennnummer.