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Tierseuchenbekämpfung und Nutztierhaltung im Heidekreis

Die Tierseuchenbekämpfung dient dem Schutz des Menschen vor Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können sowie der Verhütung und Bekämpfung von bestimmten übertragbaren Erkrankungen, deren Ausbruch einen großen volkswirtschaftlichen Schaden mit sich ziehen würde.

Zu den Aufgaben der Fachgruppe Veterinärüberwachung gehören

  • die professionelle Bekämpfung und Prophylaxe anzeigepflichtiger Tierseuchen,
  • der Schutz der landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhalter vor wirtschaftlichen Schäden durch Tierseuchen,
  • das Erhalten und Aufbauen gesunder Nutz- und Zuchttierbestände,
  • der Schutz des Menschen vor übertragbaren Tierseuchen,
  • das Aufrechterhalten eines freien Viehhandels sowie
  • die Organisation der ordnungsgemäßen Tierkörperbeseitigung.

Hinweis zur Blauzungenkrankheit

Aktuelle Informationen zur Blauzungenerkrankung (BTV-8)

Die am 20. Juli 2026 in Niedersachsen eingerichtete Handelsrestriktionszone wurde wieder aufgehoben. Weitere labordiagnostische Untersuchungen haben gezeigt, dass es sich bei dem Nachweis von BTV-8 in Niedersachsen um ein falsch-positives Ergebnis von Impfvirus eines nach Dokumentation ungeimpften Tieres handelte.  

Somit sind keine weiteren Handelsuntersuchungen vor dem Verbringen von Rindern nötig. Die Präventionsimpfung gegen BTV-8 wird weiterhin dringend empfohlen.

Stand: 29.07.2026

BTV-8 in Niedersachsen - Auswirkungen auf den Heidekreis

Am 17.07.2026 erfolgte der erste Nachweis von BTV-8 (Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8) in Niedersachsen in einer Rinderhaltung im Landkreis Göttingen. Somit liegen jetzt mehrere Landkreise ganz oder zum Teil innerhalb der 150 km Handelsrestriktionszone. Die betroffenen Gebiete sind der interaktiven Karte zu entnehmen.

Für eine Verbringung aus dieser Zone heraus in freie Gebiete Niedersachsens (und Deutschlands) gelten bestimmte Verbringungsregelungen.  

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Verbringungsregelungen bzgl. BTV 8 
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Infoblatt - Rechtsgrundlagen zur Verbringung von Wiederkäuern und anderen für BTVempfängliche Tierarten
(pdf / 0.91 MB)
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Tierhaltererklärung BTV Schlachttiere
(pdf / 0.02 MB)
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Tierhaltererklärung BTV Jungtiere
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Tierhaltererklärung BTV ungeimpfte Tiere
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Ausnahmeregelung für Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit 2024 verlängert. Lesen Sie mehr. 

Das Bluetonge Virus Subtyp 3 (BTV-3) ist erstmalig am 17.07.2024 im Heidekreis amtlich bei einem kleinen Rinder haltenden Betrieb im Raum Walsrode nachgewiesen worden. Am 22.07.2024 ist ein weiterer Fall, diesmal im Raum Neuenkirchen, aufgetreten. Mittlerweile ist in 74 landwirtschaftlichen Betrieben im Heidekreis die Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt worden (Stand: 22.10.2024).

Es besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht. Aufgrund der aktuellen und massiven Infektionswelle wird dringend empfohlen empfängliche Wiederkäuer gegen BTV 3 impfen zu lassen. Weitere Informationen dazu lesen Sie auf der Homepage der StIKo Vet.

Für den Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit nicht gefährlich. Bei Schafen (und seltener bei Rindern) kann es jedoch zu teils schwerwiegenden Krankheitsausbrüchen kommen.

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Allgemeinverfügung des Heidekreises zur Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung gegen den Erreger Blauzungenkrankheit des Serotyps 3
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Informationsblatt zur Impfung
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Darstellung der Ausbreitung
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Härtebeihilfe

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Informationen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zu Härtebeihilfen; Impfungen/Tierverluste
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Information zur Härtebeihilfe 
für an BTV-3 verendete, geimpfte Schafe, Ziegen und Rinder
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Antrag auf Gewährung einer Härtebeihilfe
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Afrikanische Schweinepest (ASP) 

Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung und Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen (ASP) stellt der Heidekreis mit Unterstützung von sieben teilnehmenden Städten, Gemeinden und Samtgemeinden sogenannte „Aufbruchtonnen“ für die Entsorgung von Schwarzwildabfällen den Jagdausübungsberechtigten seit Juli 2020 bereit. Die Standorte sind in Bispingen, Munster und Schwarmstedt beim Bauhof, in Soltau und Bad Fallingbostel bei der Kreisstraßenmeisterei, in Neuenkirchen bei der Landschlachterei MiWo, in Hodenhagen und in Wietzendorf beim Klärwerk und in Frankenfeld beim Lackier-Center. 

Die ASP ist eine virusbedingte, ansteckende Krankheit, die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft und meist zum raschen Tod der Tiere führt. Die wirtschaftlichen Schäden im Falle eines Ausbruchs bei Haus- oder Wildschweinen sind gravierend. Insbesondere im Falle eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen besteht die große Gefahr, dass sich die Vermarktungsbedingungen für Schweine haltende Betriebe und die Jagdbedingungen für Revierinhaberinnen und Revierinhaber aufgrund der äußerst schwierigen Bekämpfung und Tilgung der Tierseuche über einen sehr langen Zeitraum erstrecken können. Im ASP-Tierseuchenfall bei Wildschweinen ist der Entsorgungsweg über diese „Aufbruchtonnen“ rechtlich zwingend vorgeschrieben. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.

Eine Annahme der Schwarzwildabfälle ist während der Öffnungszeiten der Einrichtungen möglich. Eine hygienische einwandfreie Befüllung der zur Verfügung gestellten „Aufbruchtonnen“ ist einzuhalten. Das Abholen dieser „tierischen Nebenprodukte“ erfolgt nach Anmeldung der jeweiligen Einrichtungen über die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt in Mulmshorn/Rotenburg. Die Entsorgungskosten werden vom Heidekreis getragen und hängen von der Intensität der Nutzung ab.

Kadavertonnen
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Aufbruchsammelstellen im Heidekreis
Informieren Sie sich über die genauen Adressen und Öffnungszeiten der Einrichtungen. 

Stand Oktober 2025
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Früherkennung der Schweinepest bei Wildschweinen

Um die Schweinepest bei Wildschweinen frühzeitig zu erkennen, sind die Revierinhaberinnen und Revierinhaber aufgefordert, Blutproben von erlegtem Schwarzwild zu ziehen. Die Proben sind mit einem Probebegleitschein zu versehen und können beim Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Bad Fallingbostel oder bei den beiden nachfolgend aufgeführten Trichinenuntersuchungslaboren abgeben werden.

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Probebegleitschein
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Trichinenuntersuchungslabore

Jutta Bülthuis
Steinkenhöfener Weg 5, 29646 Bispingen
Tel.: 05194 572
Fax: 05194 1426

Dr. Annemarie Krull
Bahnhofstraße 63 a,  29693 Hodenhagen
Tel.: 05164 800381
Fax: 05164 800349

Befunde von Antikörpern der AK bei Wildschweinen - Aujeszkysche Krankheit (AK)

Die AK ist eine weltweit verbreitete, virusbedingte und hochansteckende Allgemeinerkrankung vieler Säugetierarten, wobei das Schwein der Hauptwirt ist. Wildschweine können sich ebenfalls infizieren. Nur Primaten und Pferdeartige gelten als resistent, der Mensch ist nicht betroffen.

Die Feststellung der AK bei Wildschweinen ist weder anzeige- noch meldepflichtig und wird daher aus rechtlicher Sicht, im Gegensatz zur Feststellung der AK bei Hausschweinen, nicht als Tierseuchenausbruch bewertet. Dennoch stellt das Vorkommen der Erkrankung eine potentielle Bedrohung für die Hausschweinebestände und Haustiere, besonders Hunde, dar. Schweinehalterinnen und Schweinehalter sollten strikt die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Jägerinnen und Jägern wird dringend empfohlen kein Aufbruch von Wildschweinen an Hunde zu verfüttern. 

Befunde
Stand: 14.07.2026

Wildschwein im Wald

West-Nil-Virus

Im September 2024 wurde erstmalig eine Infektion mit dem West-Nil-Virus bei einem Pferd im Heidekreis nachgewiesen. Das West-Nil-Virus (WNV) ist ein aus Afrika stammendes Virus, das durch blutsaugende Mücken übertragen wird. Im natürlichen Wirtskreislauf wird es zwischen Vögeln und Stechmücken übertragen. Menschen und Pferde können ebenfalls mit dem WNV infiziert werden, jedoch kann das Virus von ihnen nicht weiter übertragen werden. Deshalb gelten Menschen und Pferde als sogenannte Fehlwirte ("dead-end-hosts"), von denen keine Infektionsgefahr ausgeht. Umfängliche Informationen zum West-Nil-Virus erhalten Sie auf den folgenden Webseiten.

Nutztierhaltung im Heidekreis

Wer Nutztiere im Heidekreis hält, hat dies dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Heidekreis mitzuteilen und eine Registriernummer zu beantragen. 

Zum Onlineantrag
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Registriernummernantrag
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Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Formular „Registriernummernantrag“
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