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Folgen der Krankenhausreform im Heidekreis

Mit der Billigung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes durch den Bundesrat werden die Reformen der Krankenhausfinanzierung auch im Heidekreis Realität.

Der Neubau des Gesamtklinikums in Bad Fallingbostel schreitet erfreulich gut voran. Die Verantwortlichen und Mitarbeitenden arbeiten intensiv daran, den Umzug in das neue Haus in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zu Ende 2028 vorzubereiten. Dabei müssen nun auch die Auswirkungen der kürzlich beschlossenen Krankenhausreform auf Bundesebene berücksichtigt werden.

Diese Reform erfordert, dass sich das Heidekreis-Klinikum bereits im Frühjahr 2025 um sogenannte Leistungsgruppen bewerben muss. Diese Gruppen regeln, welche medizinischen Leistungen Kliniken künftig anbieten dürfen und beinhalten u.a. Vorgaben zu Mindestfallzahlen sowie zur Qualifikation des Personals. Die Zuteilung dieser Gruppen erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 2025 durch das Land Niedersachsen. Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Standort des Heidekreis-Klinikums separat betrachtet wird; alle bundeseinheitlichen Qualitätskriterien müssen als Grundvoraussetzung für die Zulassung jedes Krankenhauses erfüllt sein.

Um in eine bestimmte Leistungsgruppe aufgenommen zu werden, müssen beide Standorte spezifische Anforderungen erfüllen – dazu gehören qualifiziertes Personal in vorgeschriebener Besetzung auch im ärztlichen Bereich, geeignete Räumlichkeiten sowie Mindestmengen an Behandlungen und notwendige Ausstattung. Vor diesem Hintergrund prüft die Klinikleitung derzeit, welche Anforderungen an den Standorten Soltau und Walsrode erfüllt werden können. In der letzten Sitzung des Aufsichtsrats gab es bereits einen ersten Gedankenaustausch über diese Themen sowie über die wirtschaftliche Situation des Klinikums.

Eine Schließung eines Standorts noch vor dem Umzug in den Neubau ist nicht Gegenstand dieser Überlegungen. Ziel ist vielmehr, die Übergangszeit bis zum Einzug ins neue Gebäude erfolgreich zu organisieren. Ohne das Neubauvorhaben wäre eine Schließung beider Standorte wahrscheinlich. 

Nur durch das Neubauvorhaben könnte es möglich sein, dass Fallzahlen addiert werden können, wenn die Voraussetzungen für die Leistungsgruppen an einem der beiden Standorte nicht erfüllt sind – allerdings nur als Ausnahme und zeitlich befristet. Welche Anforderungen „entschuldigt“ werden können – dank Neubau – ist bisher noch nicht verifiziert. 

Leider hat der Bund bislang kein Vorschaltgesetz erlassen, das insbesondere die erheblichen Personalkostensteigerungen der letzten Jahre abfedern könnte. Dies führt dazu, dass Krankenhäuser bundesweit weiterhin in finanzieller Not sind – so auch das Heidekreis-Klinikum. Die neue Reform sieht lediglich vor, dass Personalkostensteigerungen ab 2024 sukzessive ab 2026 aufgefangen werden; die erheblichen Kostensteigerungen der Vergangenheit bleiben jedoch unberücksichtigt.

Die Geschäftsführung wurde vom Aufsichtsrat beauftragt, Vorschläge zur Konsolidierung der wirtschaftlichen Situation zu unterbreiten. Bislang wurden jedoch noch keine Beschlüsse gefasst.

Sollten grundlegende organisatorische Veränderungen in den beiden Häusern des Heidekreis-Klinikums erforderlich sein, müssten diese zudem mit dem Land abgestimmt und genehmigt werden. Nach dem Gesellschaftsvertrag wäre auch eine Beschlussfassung durch den Kreistag und die Gesellschafterversammlung notwendig.