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Geräte zur nichtionisierenden Strahlung jetzt online anzeigen

Neues Verfahren zur Registrierung von kosmetischen und nichtmedizinischen Anwendungen

Ab sofort können Geräte, die unter die Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung am Menschen für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Zwecke fallen, bequem online angezeigt werden. Dies betrifft unter anderem Geräte zur Haar- oder Tattooentfernung mittels Licht, Laser oder Hochfrequenz sowie EMF-unterstützte Trainingsmethoden.

Seit Ende 2020 sind Betreiberinnen und Betreiber dieser Geräte gesetzlich verpflichtet, ihre Nutzung 14 Tage vor der Inbetriebnahme der zuständigen Behörde anzuzeigen. Von der Anzeigepflicht ausgenommen ist lediglich die Nutzung der Geräte im privaten, persönlichen Bereich. Diese Maßnahme dient dem Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen.

Für Betreiberinnen und Betreiber, die ihre Tätigkeit im Landkreis Heidekreis ausüben, erfolgt die Geräteanzeige ab sofort nur noch digital über das Serviceportal des Heidekreises. Das Online-Formular kann dort direkt ausgefüllt und eingereicht  werden.