Heidekreis Logo

Landrat Grote nimmt Stellung zur geplanten Reform des  Kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachen und warnt vor finanziellen Belastungen des ländlichen Raums   

Mit deutlicher Kritik hat sich Landrat Jens Grote zur geplanten Reform des Kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachsen geäußert. Der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung sieht ab dem Jahr 2026 eine tiefgreifende Neujustierung vor, die für den Heidekreis und weitere ländlich geprägte Regionen massive finanzielle Nachteile bedeuten würde. 
„Die Reform in ihrer jetzigen Form führt zu einer Umverteilung in nie dagewesener Größenordnung zulasten der ländlichen struktur-schwachen Räume“, betont der Landrat. „Ich teile die Kritik des Niedersächsischen Landkreistages uneingeschränkt und halte das zugrunde gelegte Gutachten nicht für eine tragfähige Grundlage.“ Während wirtschaftsstarke Ballungsräume profitieren, geraten Landkreise wie der Heidekreis, Lüchow-Dannenberg und Uelzen zunehmend unter Druck. Modellrechnungen zeigen: Allein für den Heidekreis ergibt sich ein jährliches Defizit von rund 3,9 Millionen Euro, wenn man die Verluste des Landkreises und die geringen Zugewinne der kreisangehörigen Städte und Gemeinden saldiert.
„Diese Reform trifft Regionen, die ohnehin schon hohe Kreisumlagen erheben müssen und unter strukturellen Herausforderungen leiden“, erklärt Landrat Grote. Der Heidekreis erhebt bereits heute einen Kreisumlagehebesatz von 55 Prozent und laut aktueller mittelfristiger Haushaltsplanung steigend auf 58 Prozent bis 2028. „Ein weiterer Anstieg wird kaum mehr vermittelbar sein, weder gegenüber den Städten und Gemeinden noch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.“
Neben der bestehenden Verschuldung (der Heidekreis liegt bei einer Verschuldung von 1.195 Euro je Einwohner zum 31.12.2024), macht der hohe Investitionsbedarf den ländlichen Raum besonders anfällig. „Die geplante Umverteilung ab 2026 käme zu einer Zeit, in der sich die kommunale Ebene ohnehin insgesamt in einer angespannten Haushaltslage befindet“, so Landrat Grote weiter. Auch wenn Programme wie das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP 3) oder Bundesmittel aus dem Sondervermögen grundsätzlich hilfreich seien, ändere dies nichts an den konsumtiven Defiziten der ländlichen Bereiche. Die geplante Reform des Kommunalen Finanzausgleichs verfehle insofern das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und zu sichern. Es sei daher dringend notwendig, die Reform in wesentlichen Punkten zu überarbeiten oder zumindest für besonders betroffene Regionen wirksame Entlastungsmaßnahmen seitens des Landes Niedersachsen vorzusehen, so Landrat Grotes Forderung.