Neue Online-Dienstleistungen im Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Heidekreises
Mehrere Anträge aus dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz können ab sofort online und datensicher beim Heidekreis gestellt werden. Diese digitalen Lösungen vereinfachen die Beantragung für die Antragstellenden. Sie bieten eine bequeme, zeiteffiziente Alternative zu Papieranträgen. Die Online-Anträge sind über das Serviceportal des Heidekreises abrufbar.
Folgende Anträge können online beantragt werden:
- Antrag auf Ausstellung einer EU-Gesundheitsbescheinigung für Pferde,
- Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 i. V. m. § 4 Abs. 2 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchIV),
- Zulassung von Transportunternehmen und/oder Straßentransportmitteln und Ausstellung von Befähigungsnachweisen nach Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport,
- Anzeige einer Bienenwanderung,
- Beantragung des Gesundheitszeugnisses für Bienen,
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz,
- Antrag auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und der Kennzeichnung der Wildkörper von Wildschweinen, Registriernummernantrag gemäß ViehVerkV, FischSeuchV, BienSeuchV oder Verordnung (EU) Nr. 1306/2013.
Neben den Online-Verfahren bleiben die herkömmlichen Antragsarten per E-Mail oder schriftlich per Post weiterhin bestehen.